Das Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht mit allen seinen rechtlichen Verzweigungen, wie

  • Verkehrsunfallrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Unfallregulierung
  • Geltendmachung von Sach- und Personenschäden
  • inklusive Schmerzensgeld,

ist seit Gründung unserer Kanzlei 1982 eines unserer Schwerpunkte.

Rechtsanwalt Stefan Krump bearbeitet seit mehr als zehn Jahren ausschließlich das Verkehrsrecht und hat sich im Bereich Bergstraße, Odenwald und Ried als Verkehrsrechtsspezialist qualifiziert.

Als anwaltlicher Verteidiger in Verkehrsstrafrecht- und Bußgeldsachen ist es sein Ziel, das gegen die rechtssuchenden Mandanten eingeleitete Verfahren interessengerecht vor Bußgeldstellen, Staatsanwaltschaften und Gerichten zu vertreten.

Bei Problemen nach dem Kauf von Fahrzeugen wird von ihm die außergerichtliche und erforderlichenfalls die gerichtliche Geltendmachung der Mandanteninteressen betrieben.

Aus Verkehrsunfällen entstehen Sachschäden und Personenschäden. Hier gilt es, auf Augenhöhe mit den juristisch geschulten Sachbearbeitern der Haftpflichtversicherer diskutieren zu können, um die Ansprüche der geschädigten Mandanten erfolgreich durchzusetzen.


+ Strafrecht und Versicherungsrecht in interner Kooperation

Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel – Fachanwalt für Strafrecht – übernimmt die professionelle Strafverteidigung, sowohl allgemein als auch im Verkehrsrecht:

  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Drogenfahrt
  • Gefährlicher Eingriff und Gefährdung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr
(Zwischen Dingeldein Rechtsanwälte und Herrn Rechtsanwalt Baumhäkel besteht eine Kooperation – keine Sozietät.)

Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Krump in Fragen des Versicherungsrechts durch Herrn Rechtsanwalt Martin Wahlers unterstützt.




Auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ...

... bitte sofort Anwalt einschalten.

Bei einem unverschuldeten Autounfall müssen Sie sich als Geschädigter (Laie) gegen Profis bei der gegnerischen Versicherung des Schädigers durchsetzen. Warum sollte die Versicherung in Ihrem Interesse handeln wollen? Unsere Verkehrsrechtsspezialisten verhandeln mit den Profis der gegnerischen Versicherungen auf Augenhöhe! Der Laie hingegen wird seine angedachten Ansprüche in den seltensten Fällen konsequent durchsetzen können. Außerdem wird er öfters nicht in der Lage sein, sämtliche Ansprüche geltend zu machen, da ihm nicht alle Anspruchsgrundlagen bekannt sind.

Die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts hat der Haftpflichtversicherer der Gegenseite zu erstatten. Das setzt natürlich voraus, dass die Gegenseite den Verkehrsunfall allein verschuldet hat. Auch dies prüfen unsere Spezialisten.

Im Verkehrsrecht
für Sie tätig:

RA Stefan Krump
   Email
   0 62 57 / 8 69 50

Anwaltsportrait
RA Thomas Baumhäkel
   Email
   0 62 57 / 8 69 50

Anwaltsportrait
RA RA Martin Wahlers
   Email
   0 62 57 / 8 69 50

Anwaltsportrait







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