ARTIKEL

Rechts vor links auf dem Parkplatz?

Parkplätze wie solche von Edeka, Baumarkt oder dm gelten als sogenannte öffentliche Parkplätze in Abgrenzung zu privaten Parkplätzen wie die Hofeinfahrt vor dem eigenen Haus. Doch obwohl es sich hier um öffentliches Gelände handelt, gilt nicht per se die StVO - auch wenn sich in der Regel hieran orientiert wird. Gilt dies auch für die Regel "rechts vor links"?


Der Fall

Zwei Autofahrer sind auf einem Baumarktparkplatz im Kreuzungsbereich kollidiert, da sie sich wegen eines Sattelzuges gegenseitig nicht sehen konnten. Der Kläger kam von rechts und war der Auffassung, dass ihm die Vorfahrt gebühre und er daher nicht hafte.


Die Entscheidung des BGH

Das sah das höchste Gericht anders: Auf Parkplätzen ohne extra Vorfahrtsregelung gilt nicht "rechts vor links". Im Urteil vom 22.11.2022 (AZ: VI ZR 344/21) entschied das Gericht, dass hier das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt.


Die gerichtliche Begründung

Als Begründung führte der BGH an, dass die Fahrbahnen auf den öffentlichen Parkplätzen keine Straßen im Sinne des Gesetzes seien, konsequenterweise das Überschneiden dieser zwei Fahrbahnen auch keine Kreuzung und mithin eine Anwendung der rechts vor links - Regel nach § 8 StVO nicht zur Anwendung käme.


Fazit

Autofahrer haben aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich auf Parkplätzen jeweils über die Vorfahrt individuell zu verständigen. Im Falle eines Unfalls haften ansonsten beide zu gleichen Teilen.



Bickenbach, den 12.01.2023

Mitgeteilt von
RA Stefan Krump
Dingeldein • Rechtsanwälte

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.