Was uns auszeichnet.

Nur selten tangiert ein Auftrag ein einzelnes Rechtsgebiet. Zumeist ist eine breit gefächerte Problemstellung zu lösen. Wir arbeiten nicht als Einzelanwälte, sondern im Team. Mit unseren jeweiligen Fachgebieten decken wir nahezu alle Rechtsgebiete ab. Mehrere Fachanwälte befinden sich bei uns unter einem Dach. Daneben kooperieren wir mit externen Kollegen. Und da wir mit insgesamt zehn Anwälten Hand in Hand arbeiten, können Sie sicher sein, dass Ihr Auftrag in all seinen Bereichen von Spezialisten kompetent bearbeitet wird.

So sind das Arbeitsrecht und das Sozialrecht eng ineinander verzahnt: Sowohl für die Arbeitnehmer- als auch für die Arbeitgebervertretung sind Kenntnisse in beiden Fachgebieten notwendig. Bei uns arbeiten sowohl Fachanwälte für Arbeitsrecht als auch Fachanwälte für Sozialrecht. Sie arbeiten bereits von Beginn an zusammen, wenn beispielsweise ein Arbeitsverhältnis beendet und ein nahtloser Eintritt in die Rente gewährt werden soll. Häufig schließt sich das Sozialrecht allerdings auch dem Arbeitsrecht an, wenn beispielsweise ein Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt gekündigt wird und sich hieraus Schwierigkeiten bei der Agentur für Arbeit ergeben.

Ein erbrechtliches Mandat betrifft zumeist zugleich familien-, gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen, wie insbesondere betreffend die Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge. Umgekehrt wirft eine familienrechtliche Angelegenheit beispielsweise bei Unterhaltsberechnungen auch steuerrechtliche Fragen auf.

Das Verkehrsrecht mündet häufig in das Strafrecht hinein, wenn ein Verstoß gegen die Verkehrsordnung strafrechtlich verfolgt wird oder es bei einem Verkehrsunfall einen Personenschaden gab.

Sowohl das Miet- als auch das Baurecht sind eng verzahnt mit dem Zivilrecht, insbesondere bei außergewöhnlichen Dreieckskonstellationen, die prozessualrechtlich einwandfrei zu beherrschen sind.

Ihr Anliegen wird bereits am Telefon von unserem qualifizierten und erfahrenen Fachpersonal dem richtigem Fachanwalt zugeordnet. In besonderen Konstellationen bieten wir auch zwei aufeinanderfolgende Beratungstermine mit dem jeweils entsprechenden Fachanwalt an. Als Fachanwälte sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, uns regelmäßig fortzubilden. So verfolgen wir die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung aufmerksam und sind immer auf dem neuesten Stand.

Aufgrund unserer Spezialisierungen wird Ihr Anliegen bei uns als individueller Einzelfall bearbeitet. Unser Service ist unsere Erreichbarkeit, wann immer Sie persönlich Unterstützung benötigen. So kommt es nicht selten vor, dass unsere Mandanten uns nach einer abgeschlossenen Angelegenheit einige Zeit später erneut in einer weiteren Angelegenheit aufsuchen, da sie sich aufgrund unserer jahrzehntelanger Organisationsstruktur in unserem Haus gut aufgehoben fühlen.

Sie haben ein Anliegen oder Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Portraitfoto Rechtsanwalt Günther Dingeldein

Portraitfoto Rechtsanwalt Änne Dingeldein