Das Steuerrecht ist in unserer Kanzlei besonders wichtig bei Fragestellungen aus den Fachgebieten Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht. Unsere Fachanwälte in den jeweilig vorgenannten Rechtsgebieten sind in den Schnittstellen geschult und beraten Sie gerne schwerpunktmäßig.
Wir verstehen uns nicht als direkte Wettbewerber zu Leistungsträgern der steuerberatenden Berufen. Vielmehr möchten wir Steuerberater und andere Berater, die im Steuerrecht tätig sind, insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen unterstützen. Hierbei arbeiten wir auf Wunsch eng mit den entsprechenden Beratern zusammen.
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