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Welche Sonderregelungen werden im Jahr 2021 während der Pandemie verlängert?


Arbeitsrecht: Kurzarbeitergeld

Die Regelung zur Erhöhung des KUG auf bis zu 80% wird für alle betroffenen Beschäftigten bis zum 31.12.2021 verlängert. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anspruch auf KUG bis zum 31.12.2021 entstanden ist. Auch Leiharbeitnehmer sind hiervon umfasst.

Die Bezugsdauer von KUG wird auf bis zum 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021, verlängert. Die Kurzarbeit kann weiterhin bis zum 31.12.2021 vom Arbeitgeber verhängt werden, wenn lediglich mindestens 10% der Mitarbeiter des einschlägigen Betriebs vom Entgeltausfall betroffen sind, weder müssen zuvor Minusstunden aufgebaut noch Urlaub abgebaut werden.


Steuerrecht: Sozialversicherungsbeiträge

Das während der Kurzarbeit erhaltene Entgelt geringfügig Beschäftigter bleibt für die betroffenen Arbeitnehmer bis zum 31.12.2021 anrechnungsfrei.

Für die betroffenen Arbeitgeber werden die zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge vollständig bis zum 30.06.2021 erstattet. Ab dann erfolgt bis zum 31.12.2021 eine Erstattung, die nach den Umständen bis zur Hälfte reduziert werden kann. Einer Vermeidung der reduzierten Erstattung kann mit Weiterbildungsmaßnahmen erreicht werden.


Steuerrecht: Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer erfolgt seit 2021 nach den alten Steuersätzen, d.h. sie liegt grundsätzlich bei 19%. Eine Ausnahme gilt für einen Teil des Gastronomiebereichs: Bis zum 30.06.2020 werden die vor Ort verzehrten Speisen lediglich mit 7% Mehrwertsteuer besteuert.


Familienrecht: Kindergeld und Kinderfreibeträge

Sowohl das Kindergeld als auch die steuerlichen Kinderfreibeträge nach dem Einkommenssteuergesetz erhöhen sich ab 2021. Das Kindergeld erhöht sich für das erste und zweite Kind auf 219 Euro monatlich, für jedes weitere Kind auf jeweils 250 Euro monatlich. Der für jeden Elternteil vorgesehene Kinderfreibetrag steig auf 2.730 Euro für das sächliche Existenzminimum und auf 1.464 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.


Sozialrecht: Renteneintrittsalter

Die Altersgrenze des Renteneintrittsalters steigt im Jahr 2021 um einen weiteren Monat. Der Beitragssatz bleibt indes konstant.


Baurecht: Wohnungsbauprämie

Die Einkommenssteuergrenze betreffend die Wohnungsbauprämie wird ab dem Jahr 2021 bei Alleinstehenden auf 35.000 Euro angehoben.


Mietrecht: Vermietung an Angehörige

Die Vergleichsgrenze zur ortsüblichen Marktmiete wurde u.a. bei der Vermietung an Angehörige auf 50% gesenkt, um auch für Angehörige einen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.



Bickenbach, den 11.01.2021

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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