Das Patentrecht
mit Arbeitnehmererfindungsrecht

Das Patentrecht ist ein Immaterialgüterrecht, das auf den Schutz von Erfindungen aus geistigem Eigentum gerichtet ist. Patente werden für Erfindungen und auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich annehmbar sind.

Das Patentrecht regelt die Erteilung und Wirkung von Patenten als gewerbliche Schutzrechte, sowie das Verfahren vor dem Patentamt und den zuständigen Rechtsmittelinstanzen Patentgericht und Bundesgerichtshof.

Im Patentrecht werden Patentstreitsachen, insbesondere die aus einer Patentverletzung erwachsenden Ansprüche des Patentinhabers geregelt. Dazu gehören

  • Unterlassungansprüche
  • Schadensersatzansprüche
  • Vernichtungsansprüche
  • Rückrufansprüche
  • Auskunftsansprüche
  • Besichtigungsansprüche und
  • Rechnungslegungsansprüche.

Diese Aufgabe hat der mit uns in Kooperation zusammenarbeitende Patentanwalt Dr. Wolfgang Völger übernommen.


Arbeitnehmererfindungsrecht

Das Arbeitnehmererfindungsrecht betrifft in erster Linie das Patentrecht und weniger das Arbeitsrecht. Da unsere Kanzlei als Arbeitsrechtskanzlei weit über die Bergstraße hinaus bekannt ist, werden wir des Öfteren mit dem Arbeitnehmererfindungsrecht konfrontiert. Unterstützung erhalten wir von Patentanwalt Dr. Wolfgang Völger.




Aufgrund unserer Kooperation mit Herrn Patentanwalt Dr. Wolfgang Völger sind wir in der Lage Rechtsfragen aus dem Bereich Arbeitnehmererfindungsrecht sicher zu bearbeiten.

Die Kooperation zwischen Fachanwälten und einem Patentanwalt dürfte im Landgerichtsbezirk Darmstadt einmalig sein und ist deshalb eine große Bereicherung für unsere Kanzlei. Selbstverständlich profitieren unsere Mandanten von diesem besonderen Service.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Patentanwalt Dr. Wolfgang Völger:

  • Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmer
  • Mediation im Falle von Streitigkeiten aus dem Arbeitnehmererfindungsgesetz
  • Ausarbeitung von Lizenzverträgen und Geheimhaltungs-vereinbarungen im Patent-, Muster und Markenrecht
  • Beratung von Arbeitnehmern, Erfindern im Patent- und Gebrauchsmusterrecht
    • Ausarbeitung von Schutzrechts-Neuanmeldung
    • Durchführung von Prüfungs- und Erteilungsverfahren
    • Verteidigung und Durchsetzung erteilter Schutzrechte in Einspruchsverfahren
  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Marken- und Geschmacksmusterrecht
    • Durchführung von Anmelder- und Eintragungsverfahren
    • Verteidigung und Durchsetzung erteilter Schutzrechte

In Kooperation mit
Dingeldein • Rechtsanwälte

PA Dr. Wolfgang Völger
  • European Patent Attorney
  • European Trademark / Design Attorney

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       0 62 57 / 8 69 50

    Anwaltsportrait