Aufgrund unserer Kooperation mit Herrn Patentanwalt Dr. Wolfgang Völger sind wir in der Lage Rechtsfragen aus dem Bereich Arbeitnehmererfindungsrecht sicher zu bearbeiten.
Das Arbeitnehmererfindungsrecht betrifft in erster Linie das Patentrecht und weniger das Arbeitsrecht. Da unsere Kanzlei als Arbeitsrechtskanzlei weit über die Bergstraße hinaus bekannt ist, werden wir des Öfteren mit dem Arbeitnehmererfindungsrecht konfrontiert. Unterstützung erhalten wir von Patentanwalt Dr. Wolfgang Völger.
Die Kooperation zwischen Fachanwälten und einem Patentanwalt dürfte im Landgerichtsbezirk Darmstadt einmalig sein und ist deshalb eine große Bereicherung für unsere Kanzlei. Selbstverständlich profitieren unsere Mandanten von diesem besonderen Service.
European Patent Attorney
European Trademark/Design Attorney
Tätigkeitsschwerpunkte:
0 62 57 / 8 69 50