Patentrecht mit Arbeitnehmererfindungsrecht

Aufgrund unserer Kooperation mit Herrn Patentanwalt Dr. Wolfgang Völger sind wir in der Lage Rechtsfragen aus dem Bereich Arbeitnehmererfindungsrecht sicher zu bearbeiten.

Das Arbeitnehmererfindungsrecht betrifft in erster Linie das Patentrecht und weniger das Arbeitsrecht. Da unsere Kanzlei als Arbeitsrechtskanzlei weit über die Bergstraße hinaus bekannt ist, werden wir des Öfteren mit dem Arbeitnehmererfindungsrecht konfrontiert. Unterstützung erhalten wir von Patentanwalt Dr. Wolfgang Völger.

Die Kooperation zwischen Fachanwälten und einem Patentanwalt dürfte im Landgerichtsbezirk Darmstadt einmalig sein und ist deshalb eine große Bereicherung für unsere Kanzlei. Selbstverständlich profitieren unsere Mandanten von diesem besonderen Service.



PA Dr. Wolfgang Völger

European Patent Attorney

European Trademark/Design Attorney

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmer
  • Mediation im Falle von Streitigkeiten aus dem Arbeitnehmererfindungsgesetz
  • Ausarbeitung von Lizenzverträgen und Geheimhaltungs-vereinbarungen im Patent-, Muster und Markenrecht
  • Beratung von Arbeitnehmern, Erfindern im Patent- und Gebrauchsmusterrecht
    • Ausarbeitung von Schutzrechts-Neuanmeldung
    • Durchführung von Prüfungs- und Erteilungsverfahren
    • Verteidigung und Durchsetzung erteilter Schutzrechte in Einspruchsverfahren
  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Marken- und Geschmacksmusterrecht
    • Durchführung von Anmelder- und Eintragungsverfahren
    • Verteidigung und Durchsetzung erteilter Schutzrechte

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   0 62 57 / 8 69 50





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