Das allgemeine Zivilrecht bildet viele wichtige Vorgänge des Alltags rechtlich ab. Den maßgeblichen gesetzlichen Rahmen setzt dabei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Auf der gerichtlichen Ebene sind die Zivilgerichte zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten. In manchen Gebieten haben sich spezielle Gerichtsbarkeiten herausgebildet. Das gilt etwa für Arbeitsgerichte und Familiengerichte.
Charakteristisch für zivilrechtliche Auseinandersetzungen ist es, dass die Parteien sich auf einer rechtlich gleichgeordneten Ebene gegenüberstehen. Das unterscheidet das Zivilrecht beispielsweise vom öffentlichen Recht. Dort ist auf der einen Seite etwa in Gestalt einer Behörde ein öffentlich-rechtlicher Träger mit besonderen Rechten/Pflichten beteiligt.
Parteien einer Zivilrechtsstreitigkeit verfügen untereinander regelmäßig nicht über besondere Rechte, die sie rechtlich voneinander unterscheiden. In bestimmten Teilrechtsgebieten des Zivilrechts schafft der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen wirtschaftlich ungleichen Partnern. Das ist zum Beispiel im Arbeitsrecht und im Wohnraummietrecht der Fall.
Es lassen sich bestimmte Teilbereiche dem Zivilrecht zuordnen wie zum Beispiel:
Ferner haben sich aus dem allgemeinen Zivilrecht größere Teilbereiche zu eigenen Rechtsmaterien weiterentwickelt. Hier sind etwa zu nennen:
In der Kanzlei Dingeldein ist im allgemeinen Zivilrecht vor allem Frau Rechtsanwältin Änne Dingeldein schwerpunktmäßig tätig. Sie wird begleitet und unterstützt von Fachanwältinnen und Fachanwälten, die sich anwaltlich in einem besonderen Teil des Zivilrechts spezialisiert haben. Beispielsweise sind die Fachanwälte für Arbeitsrecht Gerd-Peter Brenner, für Familienrecht Martin Wahlers, für Bau- sowie Miet- und Wohneigentumsrecht und für Erbrecht Falk Ostmann für Sie da. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nehmen Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich wie gerichtlich wahr. Sie stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Verfügung. Damit deckt die Kanzlei Dingeldein alle maßgeblichen anwaltlichen Kompetenzen unter einem Dach ab. Die Rechtsanwälte verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung vor den Gerichten. Gleichermaßen stehen sie Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen, bei außergerichtlicher Korrespondenz und beratungserfahren zur Seite.
Sie werden sich immer für die optimale Lösung eines Rechtsstreits entscheiden. Nicht immer ist die beste Lösung, eine Angelegenheit vor Gericht zu klären. Vielfach lässt sich ein besserer Interessenausgleich gerade in zivilrechtlichen Streitigkeiten durch eine außergerichtliche Einigung erreichen. Das kann auch die kostensparende Alternative sein. In der Kanzlei Dingeldein in Bickenbach ist gewährleistet, dass Sie und Ihre rechtlichen Interessen im Fokus stehen. Auch wirtschaftliche Erwägungen finden angemessen Berücksichtigung. Sie spielen im Zivilrecht eine Schlüsselrolle. Es gehört zu einer umfassenden Beratung, dass wir Ihnen alle gangbaren Alternativen bei der Lösung von Rechtsproblemen und Ihre möglichen Folgen aufzeigen.
Auch diese Vorteile haben Sie als Mandant der Kanzlei Dingeldein:
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