Zum privaten Versicherungsrecht gehören u.a die
Nach einem Schadenfall gilt es, den Versicherer unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß über alle Tatsachen zu informieren, damit dieser nicht leistungsfrei wird. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Erstellung der Schadenmeldung.
Verweigert Ihr Versicherer Ihnen die Ihnen zustehende Leistung, klären wir mit dem Versicherer die Grundlagen seiner Entscheidung und besprechen mit Ihnen, ob wir Ihren Anspruch ggf. gerichtlich durchsetzt.
Kündigt Ihnen Ihr Versicherer nach einem Leistungsfall das Versicherungsverhältnis auf, weil Sie angeblich Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet haben, kümmern wir uns darum, Ihr Vertragsverhältnis wiederherzustellen und Ihre Erstattungsansprüche geltend zu machen.
Zulässigkeit einer erweiterten Schlüsselklausel in Hausratsversicherung
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