Das Versicherungsrecht

Zum privaten Versicherungsrecht gehören u.a die

  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Lebensversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Wohngebäudeversicherungen und
  • Rechtsschutzversicherung.

Nach einem Schadenfall gilt es, den Versicherer unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß über alle Tatsachen zu informieren, damit dieser nicht leistungsfrei wird. Herr Rechtsanwalt Wahlers unterstützt Sie bei der Erstellung der Schadenmeldung.

Verweigert Ihr Versicherer Ihnen die Ihnen zustehende Leistung, klärt Herr Rechtsanwalt Wahlers mit dem Versicherer die Grundlagen seiner Entscheidung und bespricht mit Ihnen, ob er Ihren Anspruch ggf. gerichtlich durchsetzt.

Kündigt Ihnen Ihr Versicherer nach einem Leistungsfall das Versicherungsverhältnis auf, weil Sie angeblich Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet haben, kümmert sich Herr Rechtsanwalt Wahlers darum, Ihr Vertragsverhältnis wiederherzustellen und Ihre Erstattungsansprüche geltend zu machen.

Im Versicherungsrecht
für Sie tätig:

RA RA Martin Wahlers
   Email
   0 62 57 / 8 69 50

Anwaltsportrait




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