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Droht der Führerscheinentzug auch mit dem Rad?

Auch auf dem Fahrrad kann es mit dem Führerschein heikel werden, wenn man gegen die StVO verstößt oder gar eine Straftat begeht. Was wann droht, fassen wir für Sie zusammen.


1. Trunkenheit im Verkehr

Wer unter Alkoholeinfluss auf zwei Rädern fährt, kann den Führerschein für das Auto entzogen bekommen. Denn Trunkenheit im Verkehr stellt einen #Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch dar.

Während beim Auto schon 1,1 pro Mille ausreichen, um den Führerschein zu verlieren, ist die Promillegrenze auf dem Rad bei 1,6 angesetzt. Aber auch das mehrmalige Auffallen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss kann einen Führerscheinentzug rechtfertigen.


2. Bei Rot über die Ampel

Wer mit dem Auto bei Rot über die Ampel fährt, muss seinen Führerschein abgeben. Aber auch mit dem Fahrrad stellt die Missachtung des Rotlichts eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie wird mit Bußgeld und Punkten in Flensburg sanktioniert.

Ab acht Punkten in Flensburg wird dann der Führerschein eingezogen - ganz gleich, ob man die Punkte mit dem Auto oder dem Zweirad erhalten hat.

Das Überfahren einer Ampel, die schon länger als eine Sekunde rot anzeigt, gilt als schwerer Verstoß der Verkehrsregeln. Er wird mit 60 € und einem Punkt in Flensburg geahndet.


3. Bei Unfällen oder Verkehrskontrolle

Wer im Rahmen eines Unfalls oder einer Verkehrskontrolle erwischt wird, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, dem kann die Anordnung einer MPU drohen. Besteht man diese nicht oder führt die Untersuchung gar nicht erst durch, wird der Führerschein ebenfalls entzogen.


4. Fahranfänger

Bei Fahranfängern gelten verschärfte Regelungen. Das bedeutet, dass bei jedem schwerwiegenden oder bei wiederholten leichten Verkehrsverstößen eine MPU angeordnet wird. Hier gilt wiederum oben Gesagtes: Besteht man den Test nicht oder führt ihn nicht durch, verliert der Führerscheinneuling seinen Führerschein und die Probezeit verlängert sich.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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