Rechtsanwalt Günther Dingeldein war Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht. Seit 1987 hatte er sich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf die Fallbearbeitung von Bestandsschutzstreitigkeiten (d.h. Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge) spezialisiert.

Selbstverständlich bearbeitete er in diesem Zusammenhang auch arbeitsrechtliche Fragen, die mit Kündigungen und Kündigungsschutzklagen eng im Zusammenhang stehen, wie z.B. nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung, Urlaubsabgeltung, Anrechnung von Arbeitslosengeld etc.

Aufgrund seiner mehr als 40jährigen Erfahrung auf diesen arbeitsrechtlichen Themen war er für Sie genau der richtige Ansprechpartner. Von 1987 bis 1995 durfte er neben dem Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" auch den Titel "Fachanwalt für Sozialrecht" führen. Nachweisbar kannte er somit die Schnittstellen Arbeitsrecht/Sozialrecht.

In den 90iger Jahren hatte er die Fachanwaltstitel "Familienrecht" und "Erbrecht" erworben.

RA Günther Dingeldein

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RA Günther Dingeldein
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