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SUV-Fahrern drohen höhere Bußgelder

Wer mit einem SUV bei Rot über eine Ampel fährt, muss nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt mit einem höheren Bußgeld als andere Autofahrer rechnen. Die Frankfurter Richter begründeten dies letztlich mit der kastenförmigen Frontform dieser sog. Geländewagen.


Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt

Ein Autofahrer, der in Frankfurt mit seinem Sport Utility Vehicle (SUV) bei Rot auf eine Kreuzung gefahren ist, muss ein höheres Bußgeld als üblich bezahlen. Die im Bußgeldkatalog aufgeführte Regelbuße von 200,00 € erhöhte das Gericht auf 350,00 € (und verhängte zudem ein einmonatiges Fahrverbot). Das teilte das Amtsgericht Frankfurt in einer am 29.06.2022 veröffentlichten Entscheidung vom 03.06.2022 mit. Diese ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).

Die kastenförmige Bauweise und die wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs erhöhen bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer, wie das Gericht betonte. Gegenüber einem Pkw in üblicher Bauweise liege deshalb eine erhöhte Betriebsgefahr vor.


Der Sachverhalt

Der Fahrer war mit seinem SUV des Herstellers BMW am 05.11.2021 geblitzt worden. Die Rotphase dauerte zu diesem Zeitpunkt 1,1 Sekunden an. Vor der Rotphase lag laut Urteil eine Gelbphase von exakt drei Sekunden. Der Fahrer habe aus Unachtsamkeit das Rotlicht nicht beachtet.

Bei der Bemessung hat das Gericht im Rahmen des § 3 Abs. 1 BKatV berücksichtigt, dass die betroffene Person mehrere Voreintragungen im Fahreignungsregister (unter anderem weil er außerorts zu schnell unterwegs und ein anderes Mal am Steuer mit dem Handy beschäftigt war) aufweist. Dementsprechend war die Geldbuße zu erhöhen.

Zudem wurde die erhöhte Betriebsgefahr des verwendeten Kraftfahrzeugs bei der Bemessung der Geldbuße zu Lasten der betroffenen Person berücksichtigt. Die kastenförmige Bauweise und wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs erhöhen bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. Gegenüber einem Pkw in üblicher Bauweise liegt deshalb eine erhöhte Betriebsgefahr vor.

Aufgrund der größeren abstrakten Gefährdung durch das geführte Kraftfahrzeug stellt sich der begangene Rotlichtverstoß gravierender als der Normalfall dar; insbesondere, da die Regelungen des § 37 StVO zu Wechsellichtzeichen darauf abzielen, querende Verkehrsteilnehmern im Kreuzungsbereich der Lichtzeichenanlage bei einer Kollision zu schützen. Daher weist dieser Fall eine Besonderheit auf, die ihn von gewöhnlichen Tatumständen unterscheidet, sodass die Regelbuße entsprechend zu erhöhen war, so das Gericht.


Fazit

Welche Autos als SUV gelten, stellte das Gericht in der Entscheidung nicht eindeutig fest. Dazu heißt es lediglich, SUV unterschieden sich in der Bauart von normalen Kraftfahrzeugen dadurch, dass das Erscheinungsbild an einen Geländewagen angelehnt sei.

Fragwürdig, weil diese Differenzierung sich nicht aus dem Bußgeldkatalog ergibt. Es fragt sich, ob diese Rechtsprechung dann nicht auch konsequentermaßen für einen VW-Bus oder von Handwerkern genutzte Transporter gelten müsste.



Bickenbach, den 07.07.2022

Mitgeteilt von
RA Stefan Krump
Dingeldein • Rechtsanwälte

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