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Handy am Steuer - das wird teuer!

Die Benutzung des Smartphones während des Fahrens ist strafbar. Dass das Handy genutzt wurde, lässt sich durch Nachfrage beim Anbieter des Anschlusses einfach ermitteln.

Wer am Lenkrad beim Telefonieren mit einem Mobiltelefon erwischt wird, riskiert ein Bußgeld. Das gleiche gilt auch für Motorradfahrer, Rollerfahrer und Radfahrer.

Verursacht der Fahrer während des Telefonierens einen Unfall und trägt die Schuld, haftet er voll.

Doch auch, wenn man eigentlich keine Schuld am Unfall trägt, die Gegenseite aber nachweisen kann, dass man während des Unfallgeschehens verbotswidrig telefoniert hat, droht eine Mithaftung. Jedenfalls wird man dann zumeist nicht mehr den Beweis führen können, dass der Unfall für einen selbst unvermeidbar war, da man abgelenkt war. Es wird dann die Betriebsgefahr von 20-25% angesetzt.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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