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Unfall beim Ausparken - wer ist schuld?

Beim Ausparken handelt es sich um ein grundsätzlich gefährliches Fahrmanöver. Die Rechtsprechung verlangt daher vom Fahrer besondere Umsichtigkeit. Das heißt, dass beim Rangieren Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden und sich der Fahrer in ständiger Bremsbereitschaft halten muss.

Kommt es dennoch zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug, wird regelmäßig eine Haftungsverteilung vorgenommen. In der Folge muss jeder Geschädigte selbst für seinen Schaden aufkommen. Voraussetzung ist, dass der Unfall im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Zurücksetzen der Autos stand.

Hierbei wird neuerdings penibel differenziert: Steht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens fest, dass ein Fahrzeug bereits zum Stillstand gekommen ist, bevor es zur Kollision kam, wird vermutet, dass dieser Fahrer keine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Der andere Fahrer hat dann die volle Verantwortung zu übernehmen.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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