ARTIKEL

Kein Entzug der Fahrerlaubnis für E-Scooter!

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied in einem aktuellen Fall, dass die Fahrerlaubnisbehörde das Fahren von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie E-Scootern und Fahrrädern nicht verbieten kann, selbst bei vorherigen, wiederholten Fahrten unter Alkohol- oder Drogenbeeinfluss. Die rechtliche Grundlage dafür fehlt.


Der Fall

Der Kläger verlor seine Fahrerlaubnis infolge einer Alkoholfahrt. Eine von der Behörde angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis lehnte er ab.

2021 geriet er erneut in eine Kontrolle, diesmal auf einem fahrerlaubnisfreien, dreirädrigen Mofa mit einem Alkoholpegel von 1,24 Promille. Die Behörde forderte erneut eine MPU, die der Kläger wiederum ablehnte.

Daraufhin wurde ihm das Fahren von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt.


Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs

Am 17. April 2023 urteilte der VGH, dass ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge - wie Fahrräder, E-Scooter oder ein dreirädriges Mofa - unzulässig ist.


Die Begründung des Gerichts

Ein solches Verbot sei ein erheblicher Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und das grundrechtlich geschützte Mobilitätsrecht und benötige daher eine gesetzliche Grundlage. Die geltende Fahrerlaubnisverordnung definiert jedoch nicht, wann eine Person für solche Fahrzeuge ungeeignet ist und wie dies zu ermitteln ist.

Die Standards, die für Fahrverbote für fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge gelten, können aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials nicht auf Fahrräder oder ähnliche Fahrzeuge übertragen werden. Unverhältnismäßige Verbote könnten die Folge sein, so der VGH.



Bickenbach, den 25.09.2023

Mitgeteilt von
RA Stefan Krump
Dingeldein • Rechtsanwälte

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.