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Die verflixte rote Ampel

Eine alltägliche Situation im städtischen Feierabendverkehr: Die Autos fahren stockend auf eine Ampel zu, man kommt noch über die Haltelinie und dann staut es zurück, Stillstand!

Handelt es sich um einen Rotlichtverstoß wegen verkehrsbedingten Halts nach Überfahren der Haltlinie?


Gerichtliche Entscheidung

Ein vom höchsten Berliner Gericht entschiedener Bußgeldfall (Kammergericht vom 24.01.2022, Az.: 3 Ws 354/21) kommt zur Verurteilung des Autofahrers. Nach den Feststellungen des Gerichts befand sich der betroffene Autofahrer vor der Kreuzung, als die Ampel für seine Fahrtrichtung grünes Licht abstrahlte. Aufgrund hohen Verkehrsaufkommens gelang es ihm nur, mit den Vorderrädern über die Haltelinie zu fahren und musste bereits 50 cm danach wegen Rechtsabbiegern vor der noch vier Meter von seinem Fahrzeug entfernten Lichtzeichenanlage halten. Seine Fahrt konnte er erst fortsetzen, als die Ampel rot zeigte. Er scherte nach links aus, um an den ihn an der Weiterfahrt hindernden Fahrzeuge vorbeizufahren, wobei ein Zusammenstoß mit der Straßenbahn in der Mitte der Fahrbahn nur durch deren starkes Abbremsen vermieden werden konnte.


Fazit

Soweit der Betroffene meinte, der Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes stehe der Umstand, dass er ein berechtigter Kreuzungsräumer, also bei Grün ordnungsgemäß in die Kreuzung eingefahren sei, entgegen, teilte das Gericht diese Auffassung nicht. Es darf trotz grünem Lichtzeichen bei stockendem Verkehr nicht in die Kreuzung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.



Bickenbach, den 02.05.2022

Mitgeteilt von
RA Stefan Krump
Dingeldein • Rechtsanwälte

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