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Wer haftet, wenn sich der Anhänger selbständig macht?

Ein Auto stieß gegen einen am Straßenrand korrekt geparkten Anhänger. Der Anhänger rollte weg und kollidierte mit einem Haus. Haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Anhängers für den Schaden?


Die verschiedenen Instanzen

Vor dem Amtsgericht hatte die Klage Erfolg. Das Landgericht hob auf Berufung das Urteil auf und wies die Klage ab, da der Schaden nicht beim Betrieb des Anhängers entstanden sei. Dem Halter könne nicht angerechnet werden, dass ein anderer Autofahrer den Anhänger angestoßen hat und der ordnungsgemäß abgestellte Anhänger deswegen weggerollt ist.

Die gegen das Berufungsurteil eingelegte Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem aktuellen Urteil vom 15.3.2023 (Az.: VI ZR 87/22) Erfolg:


Die Begründung des BGH

Der BGH legte "beim Betrieb" des Anhängers weit aus. In dem Schadengeschehen habe sich die vom Anhänger ausgehende Gefahr ausgewirkt. Der Unfallablauf sei durch den Anhänger (mit-)geprägt worden, auch wenn der Autofahrer, der zuvor aus der Kurve getragen worden war, den Unfall maßgeblich bestimmt habe. Das Geschehen sei daher dem Betrieb des Anhängers und damit dem Halter zuzurechnen. Aus der Konstruktion des Anhängers ergebe sich die Gefahr einer unkontrollierten Bewegung, wenn fremde Kräfte auf ihn einwirken. Diese bestehe weiter, solange der Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werde.



Bickenbach, den 24.04.2023

Mitgeteilt von
RA Stefan Krump
Dingeldein • Rechtsanwälte

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