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Lachgas am Steuer - welche Konsequenzen bringt das mit sich?


Der Fall:

Ein Fahrer in Frankfurt konsumiert bei/vor der Autofahrt Lachgas und tötet während der Fahrt zwei Fahrer auf dem E-Scooter, als er von der Straße abkam und mit den Opfern auf dem Fahrradweg kollidierte.

Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, den Täter wegen versuchten Totschlags anzuklagen. Vor dem Hintergrund stellt sich folgende juristische Frage:

Zählt Lachgas insofern als Droge, sodass der PKW-Fahrer im vorliegenden Fall gar nicht mehr zurechnungsfähig war?


Was ist Lachgas und was ist dessen Wirkung?

Lachgas ist eine Droge ,die Entspannung, Glücksgefühle und leichte Halluzinationen hervorruft. Nun die wichtige Frage: Darf man Lachgas beim Autofahren konsumieren?

Die Antwort: Nein. Anders als bei Zigaretten, die man bei der Autofahrt konsumieren darf, macht man sich strafbar, wenn man Lachgas bei oder vor der Autofahrt konsumiert. Diese Straftat kann mit einer Geldstrafe, dem Führerscheinentzug und sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr gefahndet werden.


Fazit:

Da dies ein ganz aktueller Fall ist, gibt es noch kein gerichtliches Urteil hierzu. Es steht allerdings zur Debatte, ob der PKW-Fahrer aufgrund des Konsums des Lachgases zurechnungsfähig war, als er die Straftat begangen hat. Wenn er trotz des Lachgaskonsums zurechnungsfähig war, dann könnte ihm grundsätzlich gerade aus diesem Grund, weil er "benebelt" Auto gefahren ist, eine deutlich höhere Strafe drohen.

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass Lachgas genauso wie Cannabis nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und daher legal konsumiert werden darf.

Ist der Täter aufgrund des Lachgaskonsums schuldunfähig, kann er gegebenenfalls gar nicht für die begangene Straftat belangt werden.



Bickenbach, den 17.07.2025

Mitgeteilt von
Ferienjobber Florian Gehre
Dingeldein • Rechtsanwälte

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