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Wie lange haftet die Kfz-Werkstatt?

Kaum hat man das flottgemachte Auto aus der Werkstatt geholt, treten schon wieder Probleme auf. Wenn es dann auch noch die selben sind, weswegen man sein Fahrzeug ansich dem Profi übergeben hat, stellt sich die Frage: Wie lange haftet die Werkstatt bei #Reparaturmängeln?

Der Kunde muss sich nicht mit Bemühungen oder bloßen Versuchen der Werkstatt zufrieden geben muss. Er kann auf eine vollständige und fachgerechte Reparatur des Schadens bestehen.

Ist die Reparaturleistung der Autowerkstatt mangelhaft, kann und muss der Kunde der Werkstatt zunächst einmal Gelegenheit zum Nachbessern der Mängel einräumen. Gelingt es der Werkstatt dennoch nicht, den Mangel zu beheben oder verweigert sie eine Nachbesserung, kann der Kunde das Geld zurück verlangen.

Der Kunde kann Mängel jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen. Mängelansprüche unterliegen einer grundsätzlichen #Verjährungsfrist von zwei Jahren vor. Diese gilt auch, wenn der Kunde in diesem Zeitraum den Mangel nicht erkennt.

Vorsicht: Werkstätten können außerdem die Verjährung in ihren AGB verkürzen. Viele Werkstätten räumen ihren Kunden für Reparaturleistungen nur die vorgeschriebene Mindestverjährungsfrist von einem Jahr ein. Da diese Frist mit Abnahme oder Rückgabe des Fahrzeugs nach der Reparatur beginnt, empfiehlt es sich, das Fahrzeug sofort zu überprüfen und weiterhin aufmerksam zu beobachten, um eventuelle Mängel frühzeitig zu erkennen.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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