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Führerschein-Neuling: Was in der Probezeit zu beachten ist.

Der Anteil der 18 bis 24-Jährigen an der Gesamtbevölkerung beträgt knapp acht Prozent, doch ihr Anteil an den im Straßenverkehr Verunglückten ist mit 17 Prozent überdurchschnittlich hoch. Mangelnde Erfahrung ist die Ursache vieler Unfälle. Daher wird seit 2011 die Möglichkeit des sogenannten begleiteten Fahrens angeboten.


Führerschein auf Probe

Der Führerschein wird zunächst für zwei Jahre auf Probe erteilt. Wer in dieser Zeit bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln erwischt wird, hat mit härteren Konsequenzen zu rechnen als jemand, bei dem die Probezeit bereits abgelaufen ist. Entscheidend ist stets der Zeitpunkt der Zuwiderhandlung, nicht der Zeitpunkt der Strafe. Fällt der Verkehrsverstoß in die Probezeit, verlängert sie sich um weitere zwei Jahre.


Null Promille

Während der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot, der Fahrtantritt unter der Wirkung alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt. In der Praxis wird ab einem Wert von 0,2 ‰ Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft bereits angenommen, dass deine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist.


Beachtliche Verkehrsverstöße ...

Zu unterscheiden ist zwischen weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, wie z.B. das Telefonieren während der Fahrt oder der Vertoß gegen zulassungsrechtliche Vorschriften, und schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Unter Letztere fallen der Rotlichtverstoß, die Alkoholfahrt und die überhöhte Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h.

Im Falle der schwerwiegenden Zuwiderhandlung oder einer wiederholten leichten Zuwiderhandlung leitet die Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Maßnahmen ein.


... und ihre Konsequenzen

Wenn in der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen wurdewird der Fahranfänger zur Teilnahme am Aufbauseminar verpflichtet.

Für den Fall, dass innerhalb der bereits verlängerten Probezeit, erneut ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begangen werden, muss innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen werden.

Wer nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist abermals einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht, dem wird die Fahrerlaubnis für drei Monate entzogen. Danach kann die Neuerteilung des Führerscheines beantragt werden.


Aufbauseminar

Es gibt zwei Arten von Aufbauseminaren: Beim gewöhnlichen Aufbauseminar unterrichten Fahrlehrer in vier Sitzungen die Theorie. Zuzüglich muss eine praktische Fahrprobe von mindestens 30 Minuten beim Fahrlehrer absolviert werden.

Das besondere Aufbauseminar wird durch amtlich anerkannte Verkehrspsychologen durchgeführt. Es ist für Fahranfänger vorgesehen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilgenommen haben. Nach einem Vorgespräch sind drei Sitzungen zu absolvieren. Außerdem müssen die Teilnehmer zwischen den Sitzungen Kursaufgaben anfertigen.


Legale Umgehung des hohen Versicherungsbeitrages

Fahranfänge sind die teuerste Gruppe bei allen Versicherungsgesellschaften. Doch es gibt legale Möglichkeiten, die Prämien zu reduzieren. So können Eltern und Kind gemeinsame Sache machen und das Auto des Anfängers als Zweitwagen auf den Namen des Vaters oder der Mutter zulassen. Oder es kann die Schadensklasse von der Oma übernommen werden, weil die nicht mehr fährt. Einige Versicherungen bieten günstigere Tarife, wenn der Einsteiger eine Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings nachweisen kann. Wichtig ist es auch, den richtigen Versicherungsumfang zu wählen, etwa 300 statt 150 Euro Selbstbeteiligung bei Voll- oder Teilkasko.


Bloß keine alte Schüssel

Der Kauf eines Autos für Fahranfänger ist zwar in erster Linie eine finanzielle Angelegenheit. Doch Fahranfänger in alte Autos zu setzen, erhöht das Unfallrisiko. Aus Gründen der Sicherheit ist ein kleiner Neu- oder Jahreswagen zu empfehlen. Das Auto sollte zumindest dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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