Autofahrer suchte erfolglos eine Toilette auf und stellte sein Fahrzeug schließlich auf einem Privatparkplatz neben einem hantierenden Bagger ab, um kurz "für kleine Jungs" zu gehen. Während seiner Abwesenheit erfasste der Baggerfahrer versehentlich das von ihm nicht gesehene Auto mit der Baggerschaufel und beschädigte es.
Der Baggerfahrer haftet nicht allein, entschied das LG Nürnberg-Fürth (Urteil v. 24.022021, Az. 8 O 6187/20). Dem Autofahrer sei anteilig die Betriebsgefahr anzurechnen: Er hätte einen größeren Sicherheitsabstand einhalten müssen.
Wenn ein Unfall für beide Parteien vermeidbar ist, wird ein geltend gemacher Schadensersatzanspruch von den Gerichten entsprechend um das eigene Mitverschulden gekürzt werden.
Bickenbach, den 01.04.2021
Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte
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