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Tesla-Touchscreen kann zu Fahrverbot und Punkten führen

Während der Fahrt den Scheibenwischer einzustellen, kann Tesla-Fahrern den Führerschein kosten. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit Az.: 1 Rb 36 Ss 832/19 entschieden. Dabei ging es um die Auslegung des sogenannten "Handyparagraphen".


Der Fall

Dem Urteil vorausgegangen war ein Unfall bei Regen auf einer Bundesstraße: Der Autofahrer wollte das Intervall des Scheibenwischers ändern, was beim betroffenen Tesla über Untermenüpunkte auf dem Bildschirm funktioniert. Dabei kam der Fahrer von der Straße ab, das Auto kollidierte mit mehreren Bäumen.

Streitentscheidend war, ob ein Touchscreen (hier zur Fahrzeugbedienung) ein elektronisches Gerät ist und damit unter den "Handyparagraphen" § 23 StVO fällt.


Die gerichtlichen Urteile

Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den ohnehin schon mit dem schweren Unfall gestraften Autofahrer in erster Instanz wegen eines Verstoßes gegen den Handyparaphen zu einem Bußgeld von 200,00 € und einem Monat Fahrverbot.

Das OLG bestätigte das Urteil in der Rechtsmittelinstanz, weil in § 23 Absatz 1a StVO ausdrücklich Berührungsbildschirme aufgezählt würden. Eine Einschränkung, welchem Zweck diese dienen müssten, gebe es nicht.


Die Begründung der zweiten Instanz

Grundsätzlich verboten ist die Nutzung von Berührungsbildschirmen während der Fahrt nicht. Sofern nur ein kurzer, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasster Blick erfolgt, ist das erlaubt. Der Scheibenwischer wurde in dem Tesla vom Lenkrad aus gesteuert, nicht jedoch die Intervallschaltung. Dazu muss der Fahrer in einem Untermenü zwischen fünf Einstellungen wählen. Das erfordere zu viel Aufmerksamkeit, urteilte das Gericht.



Bickenbach, den 19.12.2023

Mitgeteilt von
RA Stefan Krump
Dingeldein • Rechtsanwälte

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