Urteile Arbeitsrecht



Vorsicht beim Überstundenabbau! Wer krank wird, kann Pech haben.

Ist vereinbart, dass dem Beschäftigten bei Überstunden ein bezahlter Freizeitausgleich zusteht, muss ein Arbeitszeitkonto geführt werden. Dieses beinhaltet jedoch, dass der Arbeitgeber Handlungsspielraum besitzt. Er allein besitzt nämlich das Weisungsrecht gemäß §106 Satz 1 Gewerbeordnung und darf somit den Freizeitausgleich einseitig festlegen. Er darf also bestimmen, wann der Arbeitnehmer arbeiten soll und wann nicht.

Legen die Arbeitsvertragsparteien einen Zeitraum fürs "Abfeiern der Überstunden" fest und erkrankt der Arbeitnehmer währenddessen, hat er keinen Anspruch auf erneute Freizeitgewährung durch den Arbeitgeber (so auch Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 19.11.2015, AZ.: 5 Sa 342/15).

Dies ist darauf zurückzuführen, dass Urlaub der Erholung dienen soll. Freizeitausgleich jedoch wird nur gestattet, wenn man die gleiche Arbeitszeit schon gearbeitet hat. Dadurch wird folglich nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eingehalten. Das Risiko, seine Freizeitpläne nicht verwirklichen zu können, weil man erkrankt, trägt folglich allein der Arbeitnehmer.

Jedoch können tarifvertraglich Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers bestimmt sein. Dann kann es sein, dass ein Anspruch auf erneute Freizeitgewährung bei Krankheit während des Freizeitausgleiches besteht. Wie kann dem Arbeitnehmer außerhalb tarifvertraglicher Regelungen geholfen werden? Es wird von einigen Fachleuten vorgeschlagen, eine Vereinbarung zu treffen, die dem Freizeitausgleich quasi Urlaubscharakter beimisst und dem Arbeitgeber das Erkrankungsrisiko zuweist.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.


Zur Einsicht bitte entsprechendes Urteil aus der Liste unten wählen!



"Die Artikel stellen keine Beratung der Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte dar und wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt. Die Artikel dienen lediglich der Orientierung und können allenfalls der Verschaffung eines ersten Eindrucks der allgemeinen Rechtslage unter Vorbehalt dienen. Eine Anwendung auf einen konkreten Fall ist nicht ohne weiteres möglich, denn jeder Einzelfall hängt von einer Vielzahl von Faktoren, Fragestellungen und nicht zuletzt von der Ermittlung und Darstellung der zugrunde liegenden Tatsachen, z.B. durch geeignete Beweiserhebung und -auswertung, ab. Wir empfehlen auf jeden Fall, das persönliche Gespräch mit unserer Kanzlei zu suchen. Gerne können Sie mit uns einen Termin vereinbaren, um zu erfahren, wie ein konkreter Einzelfall vor dem Hintergrund unserer Artikel zu werten sein kann."



Urteile im Arbeitsrecht:




04/2020 - Duales Studium - wann das BBiG gilt

07/2017 - Vorsicht: kein Durchbruch für Freelancer/freie Mitarbeiter durch BSG-Urteil

01/2017 - Schlechte Karten für Scheinbewerber!

01/2017 - Lohnzahlung: Arbeitgeber muss bei Verspätung Pauschale zahlen

01/2017 - Betriebsrente: Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers

10/2016 - Kündigung per E-Mail?!

10/2016 - Arbeitsvertrag: Ausschlussklausel seit Oktober unwirksam

10/2016 - Bonuszahlung "auf Null" reduzieren unbillig!

09/2016 - Emojis als Kündigungsgrund

08/2016 - Kurzfristig Urlaub erschleichen?

08/2016 - Wie privat ist der Terminkalender am Arbeitsplatz?

08/2016 - Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch?

08/2016 - Nachtschicht schieben - Zuschlag kriegen!

08/2016 - Wirksame Kündigung trotz Krankheit?

08/2016 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung?

06/2016 - Länger zurückliegende sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund

06/2016 - Unterzeichnung "im Auftrag" sollte vermieden werden

06/2016 - Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot bei altersbedingter Kündigung

06/2016 - Kein Praktikumsvertrag über fünf Jahre

06/2016 - Einfach kündigen, weil Mitarbeiter ihren Kollegen nicht leiden können?

06/2016 - Urteil: Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Schadensersatz?

06/2016 - Urlaub nach Mutterschutz und Elternzeit - aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

06/2016 - Jobcenter darf Trinkgeld nicht dem Einkommen anrechnen

06/2016 - Kein Präventionsverfahren in der Probezeit

05/2016 - Tricksereien beim Mindestlohn: Anrechnung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes

05/2016 - Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz?

05/2016 - Kündigung wegen Inanspruchnahme von Elternzeit?

05/2016 - Frauen dürfen nicht weniger Lohn als die männlichen Kollegen bekommen

04/2016 - Anforderung "Deutsch als Muttersprache" in einer Stellenanzeige

04/2016 - Keine wirksame Abmahnung wegen 13 Minuten Verspätung

04/2016 - Eine Kündigung "zum nächst zulässigen Zeitpunkt" ist wirksam

03/2016 - Vorsicht beim Überstundenabbau! Wer krank wird, kann Pech haben.

03/2016 - Abfindung für Alle (1) - Konfliktfrei kündigen: Mitleid als Angriffsfläche

09/2013 - Abgeltung von Mehrarbeitszeit durch Pauschalvergütung

08/2012 - Zuviel des Guten? - Überstunden

06/2012 - Gleichheit nach dem AGG