Urteile Baurecht



Zur Attraktivität von Investitionen in Solartechnik - aktuelle Informationen

Die Förderung von Investitionen in Solarwärme ist aller Voraussicht nach im Jahr 2011 attraktiver ist als im kommenden Jahr. Grund hierfür ist, dass mit dem Ablauf des Jahres 2011 derzeitige Förderbeträge auslaufen oder gekürzt werden. Das Bundesumweltministerium fördert bekanntlich den Bau von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern. Dies in Höhe von bis zu 180,00 € pro Quadratmeter Kollektorfläche. Erst seit dem 15.03.2011 wird auch der Tausch des alten Heizkessels und/oder die Kombination von Solartechnik mit einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung finanziell gefördert. Bei Abschaffung des alten Öl- oder Gaskessels, dem Umrüsten auf solares Heizen und Anschaffung einer modernen Brennwerttherme erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 600,00 €. Ab dem 01.01.2012 führt der Kesseltausch nur noch zu einem Bonus in Höhe von 500,00 €. Wer jetzt meint, dies sei nur ein relativ kleiner Betrag, der ab 2012 wegfällt, sei auf folgendes hingewiesen:

Grundlagen der Solarförderung sind die Programme „Basisförderung“ und „Innovationsförderung“. Bei der Basisförderung erhalten Sie 120,00 € pro Quadratmeter Kollektorfläche bei Solarwärmeanlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Bei der Innovationsförderung erhalten Sie für Solarwärmeanlagen auf Mehrfamilienhäusern 120,00 € pro Quadratmeter Kollektorfläche bei Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung und 180,00 € pro Quadratmeter Kollektorfläche bei Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Beide Förderungen werden ab dem 01.01.2012 auf 90,00 € pro Quadratmeter Kollektorfläche abgesenkt, lediglich Kombianlagen auf Mehrfamilienhäusern werden weiterhin mit 180,00 € pro Quadratmeter Kollektorfläche gefördert.

Mitgeteilt von
RA Falk Ostmann
(Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
Dingeldein • Rechtsanwälte

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