Der Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hausgrundstückes stellt in der Regel eine hohe Investition für die künftigen Eigentümer dar. Umso mehr verwundert, mit welcher Sorglosigkeit vielfach bei Vertragsschluss verfahren wird. Welche Unterlagen müssen aus Sicht des Käufers eingesehen werden?
Zunächst ist die Einholung eines aktuellen Grundbuchauszuges unbedingt notwendig. Nur dadurch lassen sich bestehende Belastungen sicher nachvollziehen, zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden. Sodann sollte Einsicht in die Bauakte genommen werden, beispielsweise um Art und Umfang der Baugenehmigung zu prüfen. Im Anschluss hieran empfiehlt sich die Einsicht in die Baubeschreibung, Grundrisse, Baupläne sowie die Sichtung eines ggf. vorhandenen Wertgutachtens.
Tipp: Analysieren Sie die Wohnlage, wie hat sich das Wohngebiet entwickelt ?
Für den Fall, dass das Haus vermietet ist, sichten Sie unbedingt die bestehenden Mietverträge. Vereinbarungen in alten Mietverträgen bieten oftmals Überraschungen. Lassen sie sich die regelmäßigen Mietzahlungen nachweisen. Schließlich sei noch auf folgendes hingewiesen: Es macht Sinn, bestehende Versicherungen zu prüfen. Ebenfalls sollte der Frage nachgegangen werden, welche Reparaturen/Modernisierungen in der Vergangenheit erfolgten. Man sollte auch über Folgekosten nachdenken. Besteht Handlungsbedarf bei Kanal oder Straßenanschluss kann dies teuer werden. Unabdingbar, und oftmals völlig vernachlässigt, ist bei Wohnungseigentum die Einsicht in die sogenannte Teilungserklärung. Lassen Sie diese von einem Fachmann prüfen! Die Teilungserklärung kann zu Ihrem Nachteil gestaltet sein, beispielsweise durch unvollständige Formulierung oder einen nachteilhaften Verteilungsschlüssel.
Mitgeteilt von
RA Falk Ostmann
(Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
Dingeldein • Rechtsanwälte
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