Urteile Baurecht



Förderungsmöglichkeiten bei der Sanierung von Fenster und Türen. Informationen für Bauherren

Der Austausch von Fenstern und Türen führt aufgrund moderner Isolationstechnik regelmäßig zu einer künftigen Einsparung von Heizenergie. Jegliche Einsparung von Energie wiederum führt zu einer geringeren CO² Belastung unseres Klimas, was den Staat veranlasst, den Austausch von Fenstern und Türen zu fördern. Es besteht eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, welche von der Europäischen Union, dem Bund und auch von den Ländern initiiert werden. Beispielhaft sei hier die Förderung des Bundes durch die KfW-Bankengruppe genannt. Als Privatperson ist es möglich, zinsgünstige Darlehen für Einzelmaßnahmen zu erhalten. Es ist jedoch auch möglich, Zuschüsse zu erhalten, sobald man ein Gebäude dahingehend modernisiert, dass es die Kriterien eines so genannten „KfW Effizienzhauses“ erfüllt. Es bestehen gewisse Abstufungen, je energieeffizienter das Gebäude wird, desto höher ist der gewährte Zuschuss. Dieser kann bis zu 13.125,00 € betragen. Von der KfW werden auch Begleitmaßnahmen zu einer geplanten Fenstermodernisierung gefördert. Es ist etwa möglich, einen Zuschuss für eine fachgerechte Baubegleitung in Höhe von 50% der diesbezüglichen Kosten zu erhalten. Hier kann der Zuschuss bis zu 2.000,00 € ausmachen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bezuschusst zudem eine Energieberatung vor Ort. Der Zuschuss beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Der hier eingeschaltete Energieberater kann zudem im Einzelfall eine wirtschaftlich und energetisch sinnvolle Vorgehensweise darlegen und die betreffenden Fördermöglichkeiten benennen.

Tipp: Informieren Sie sich. Es gibt Fehler bei der Antragstellung, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Beispielsweise muss der Antrag vor Durchführung der Modernisierungsmaßnahme gestellt werden.

Mitgeteilt von
RA Falk Ostmann
(Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
Dingeldein • Rechtsanwälte

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