Solange ein Kind noch mit beiden Eltern verreist, bestehen keine Besonderheiten. Das Reiseziel wird gemeinsam ausgesucht und gebucht, die Formalitäten werden zusammen erledigt. Nach einer Trennung der Eltern besteht diese Einigkeit nicht mehr. Es stellt sich dann die Frage, ob eine Reise angetreten werden darf oder der andere Elternteil vorher zustimmen muss.
Entscheidend hierfür ist stets das Kindeswohl. Stellen weder die Dauer der Anreise noch der Urlaubsort ein Risiko für das Wohl des Kindes dar, genügt es, den anderen Elternteil über diese Reise zu informieren. So kann eine Reise innerhalb Deutschlands und der angrenzenden Staaten als unproblematisch betrachtet werden. Steigt die Entfernung jedoch weiter an, nimmt auch die Belastung für das Kind während der Reise zu. Ebenso können sich gesundheitliche oder Sicherheitsrisiken für das Kind in einem entfernteren Ausland ergeben. In diesem Fall kann eine Reise nur nach vorheriger Zustimmung des anderen Elternteils vorgenommen werden.
Sollte das Urlaubsland auf die vorherige Beantragung eines Visums bestehen oder Schutzimpfungen erforderlich sein, kann dies nur mit Unterschrift beider Eltern vorgenommen werden. In diesem Fall ist eine vorherige Anfrage unumgänglich.
Mitgeteilt von
RA Thomas Waegt
(Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Steuerrecht)
Dingeldein • Rechtsanwälte
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