Rechtsanwalt Peer Frank sammelte bereits Anfang des Jahres 2000 als Rechtsreferendar im Rahmen der Wahlstation die ersten Erfahrungen im Bereich Arbeits- und Sozialrecht bei seiner Tätigkeit für einen großen Hessischen Verband.

Da das Sozialrecht mit dem Arbeitsrecht sehr eng verknüpft ist, erweiterte er seine Kenntnisse im Verlauf seiner anwaltlichen Tätigkeit durch den Fachanwaltskurs Arbeitsrecht. Somit ist er in der Kanzlei Dingeldein • Rechtsanwälte sowohl im Sozialrecht als auch im Verwaltungsrecht, aber insbesondere ebenfalls im Arbeitsrecht tätig.



Weiterführende Qualifikation(en)

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RA Peer Frank

Fachanwalt Sozialrecht

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RA Peer Frank
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