Zivilrecht (Baurecht, Architektenrecht)

  • Wie gestalten Sie einen Bauvertrag zu Ihren Gunsten?
  • Wie ist zu verfahren bei Mängeln?
  • Welche Regelungen beinhaltet die VOB/B?
  • Wann muss der Werklohn gezahlt werden?

Ob Sie sich nun erst zu Beginn Ihres Bauvorhabens befinden oder sich möglicherweise bereits die Gewährleistungsphase angeschlossen hat, die Erfahrung zeigt: Besser gleich zum Fachanwalt!

Wir beraten Sie bereits vorbeugend und absichernd im Vorfeld einer Auseinandersetzung und erarbeiten mit Ihnen eine Strategie zur Durchsetzung Ihrer Vorstellungen, und zwar bis hin zur prozessualen Geltendmachung. Auch bei der Entwicklung von Gegenstrategien hinsichtlich einer zu erwartenden Streitigkeit sind wir gerne behilflich. Baurecht ist Arbeit am Detail! Ohne professionelle Unterstützung gerade in Bausachen geht schnell etwas schief. Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen, mittelständische Unternehmen sowie Gemeinden.

Unser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Herr Rechtsanwalt Falk Ostmann, ist für die anwaltliche Spezialmaterie des privaten Baurechts zuständig.

Im Baurecht und Architektenrecht
für Sie tätig:

RA Falk Ostmann
   Email
   0 62 57 / 8 69 50

Anwaltsportrait




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