Rechtsanwalt Falk Ostmann konnte seine ersten praktischen Erfahrungen als Jurist bereits ab dem Jahre 2005 durch Tätigkeiten in einer Verwaltungsbehörde und in einer Giessener Anwaltskanzlei sammeln. Als Rechtsanwalt zugelassen ist er seit dem Jahr 2007. Seitdem konzentrierte er sich in einer mittelständischen Kanzlei im Raum Frankfurt auf das private Baurecht und das Verwaltungsrecht. Seine gewonnenen Erfahrungen bringt er nunmehr in die Kanzlei Dingeldein • Rechtsanwälte ein. Dort leitet er das Fachdezernat privates Baurecht.

Den Mandanten der Kanzlei Dingeldein • Rechtsanwälte steht damit ein junger aber sehr erfahrener Rechtsanwalt im Baurecht zur Verfügung.

Daneben bringt Herr Rechtsanwalt Ostmann seine in der Verwaltungsbehörde erworbenen Kenntnisse in das Fachdezernat Sozialrecht ein.

Die Vorteile für die Mandanten der Kanzlei Dingeldein • Rechtsanwälte liegen damit auf der Hand: Ihr Fall wird von einem Anwalt bearbeitet, der sich auf ein bis zwei Fachgebiete konzentriert hat und damit ein Kenner der Materie ist. Dies ist das Konzept der Kanzlei Dingeldein • Rechtsanwälte, welches sich bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten bewährt hat.

Herr Falk Ostmann ist Autor des Ratgebers "Eigentumswohnung", publiziert von der Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen.

Herr Falk Ostmann ist zudem Autor des Ratgebers "Recht und Verträge beim Hausbau - Was Bauherren wissen müssen", publiziert von der Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen im Zusammenhang mit dem Ersten Deutschen Fernsehen.

Er ist ferner Co-Autor des Ratgebers "Meine Rechte als Rentner - Keine Frage offen", publiziert vom Haufe Verlag in Zusammenarbeit mit dem Ersten Deutschen Fernsehen.




Weiterführende Qualifikation(en)

Fortbildungsnachweise/-zertifikate RA Falk Ostmann



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RA Falk Ostmann

Fachanwalt Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt Sozialrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Zivilrecht (Baurecht)

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   0 62 57 / 8 69 50





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RA Falk Ostmann
Dingeldein • Rechtsanwälte

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