Urteile Verkehrsrecht



Der Gebrauchtwagenkauf sei wohl überlegt

Mehr und mehr Menschen greifen auf Gebrauchtwagen zurück. Gerade bei einem gebrauchten Fahrzeug ist jedoch stets Vorsicht geboten. Nachdem über die Eigenschaften des zukünftigen Fahrzeugs entschieden und sich eventuell schon im Internet über mögliche Schwachpunkte oder Besonderheiten der Automarke oder des speziellen Modells informiert wurde, sollte vor dem tatsächlichen Kauf noch auf Folgendes geachtet werden.

Damit Sie bei Ihrem Autokauf nichts vergessen, haben wir für Sie eine Checkliste erstellt:

  • Scheuen Sie sich nicht davor, einen Freund, Verwandten oder Fachkundigen mit zu der Besichtigung zu nehmen (möglicherweise brauchen Sie einen Zeugen).
  • Rechnen Sie genügend Zeit für die Probefahrt ein, um das Fahrgefühl in dem Wagen zu testen und mögliche Schäden an der Belüftung, Elektronik oder dem Motor auszuschließen. Wichtig: Lassen Sie stets das Radio aus, um auch sicher jedes Rappeln und Rumoren des Wagens hören zu können.
  • Achten Sie bei der Fahrt auf die Beschleunigung des Wagens und ob das Auto einen Links- oder Rechts-Drall hat.
  • Die Tatsache, dass ein Gebrauchtwagen auch Gebrauchsspuren vorweist, ist normal. Allerdings sollten die Gebrauchsspuren gründlich ins Visier genommen werden. Gerade Lackschäden oder Beschädigungen an Stoßfängern und Seitentüren sollten stets hinterfragt werden, denn diese deuten stark auf mögliche Unfälle hin.
  • Auch eine Suche nach versteckten Kratzern, Beulen oder Rost ist in jedem Fall ratsam.
    Vorsicht: Häufiges Versteck dafür sind Aufkleber.
  • Denken Sie an eine Überprüfung der Reifenprofile, undichte Stellen und Fenster.
  • Schauen Sie sich die Stoßdämpfer und Bremsen sowie die Batterie genau an. Sind sie voll funktionsfähig oder sogar gerade erst ausgetauscht worden?
  • Bei einem tiefergelegten Wagen achten Sie auf Schäden an der Auspuffanlage.


Ein seriöser Autoverkäufer wird Informationen gerne und ausführlich bereitstellen. Nach folgenden Dingen sollten Sie sich unbedingt erkundigen:

  • Zu welchem Zeitpunkt muss der Wagen wieder zum TÜV?
  • Wie viele Vorbesitzer hat der Wagen gehabt?
  • Handelt es sich um ein angemeldetes Fahrzeug?
  • Sind alle Fahrzeugpapiere - Zulassungsbescheinigung I. (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) - vorhanden?
  • Gab es Reparaturen in der Vergangenheit? Wenn ja, fragen Sie unbedingt nach den Belegen.
  • Lassen Sie sich das Checkheft zeigen und überprüfen Sie darin noch einmal den Kilometerstand.

Sollten Sie trotz Abhaken der Checkliste noch Zweifel haben oder Fragen offen stehen, ist es ratsam, auf einen Experten zuzugehen und mit ihm die Besichtigung zu wiederholen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei dem Kauf ihres Gebrauchtwagens.

Mitgeteilt von
RA Stefan Krump
Dingeldein • Rechtsanwälte

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