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Kündigung erhalten – die richtige emotionale und rechtliche Reaktion

Gekündigt zu werden, gehört zu den traumatischsten Erfahrungen des Berufslebens. Oft kommt die Nachricht für den Betroffenen unerwartet. Sei es der plötzliche Rückzug eines Investors, der das Unternehmen ins Straucheln bringt oder sei es auch eine sich langsam anbahnende, wirtschaftlich stetig schlechter werdende Lage, aus der das Unternehmen nicht mehr herausfindet. Selbst derjenige zu sein, den es trifft, erwarten die Wenigsten. Bekommt man dann die Nachricht vom Vorgesetzten, sich in einer Stunde im Besprechungszimmer einzufinden, ist die Situation überfordernd.

Sowohl für Berufseinsteiger, die zum ersten Mal eine Kündigung erhalten, als auch für Mitarbeitende, die sich langjährig mit ihrem Unternehmen identifiziert haben, ist es schlimm, gekündigt zu werden. Auf einmal schießen unzählige Fragen und Sorgen durch den Kopf: Was habe ich falsch gemacht? Wie geht es weiter? Gleichzeitig müssen alle möglichen Formalitäten geregelt werden. Doch das wirklich Schlimme an einer Kündigung ist: Man fühlt sich wie ein Versager, und das persönliche Umfeld verstärkt dieses Gefühl oft sogar.


Bürokratie statt Melancholie

Befindet man sich nun in der Situation, in der man es noch nicht schwarz auf weiß hat, aber bereits das Schlimmste fürchtet, sollte man sich zunächst einen möglichst freien Kopf schaffen. Es hilft, raus aus dem Büro zu gehen und sich den mitleidigen Blicken der Kollegen zu entziehen. Sodann sollte man sich auf das Gespräch mit dem Chef emotional vorbereiten.

Statt sich jetzt zu bemitleiden, sollte man sich seine Rechte vor Augen halten: Innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens besteht die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben.

Vergegenwärtigt man sich das, fällt es leichter, das eigentliche Kündigungsgespräch emotional regelrecht an einem abprallen lassen. Zumeist hat die Entscheidung nichts mit dem Gekündigten persönlich oder mit seinen Leistungen zu tun.

Wichtig sind nun folgende Dinge:

  1. Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie keinen Rechtsrat aufgesucht haben.
  2. Bestehen Sie darauf, dass Sie freigestellt werden, sonst müssen Sie im schlechtesten Fall die Arbeitszeit bis zum letzten Tag absitzen.
  3. Packen Sie dann Ihre Sachen, verlassen Sie das Büro und suchen Sie umgehend Rechtsberatung auf. Bestehen Sie auf einen zeitnahen Termin und erwähnen Sie, dass Ihnen gekündigt wurde.
  4. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt das weitere Vorgehen. Möglicherweise kann eine außergerichtliche Ausgleichsvereinbarung getroffen werden. Bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Kündigung kann Kündigungsschutzklage erhoben werden.


Durchatmen und dem Sturm stellen

Stellen Sie sich darauf ein, dass einige Freunde und die Familie schockiert reagieren wird mit Fragen wie „Was hast Du denn angestellt?“ oder „Warst Du nicht fleißig genug?“

In unserer Gesellschaft wird man als Mensch häufig über das definiert, mit dem man sein Geld verdient. Wer sich nur genügend anstrengt, wird dafür auch belohnt. Das haben wir so verinnerlicht, dass wir uns selbst geradezu schämen, wenn wir aus dem System ausgestoßen werden – egal ob wir nun selbst schuld waren, oder das Unternehmen einfach nicht gut gewirtschaftet hat.

Diese Einstellung führt regelmäßig dazu, dass man seinem Bekanntenkreis erst Monate nach seiner Entlassung erzählt, was passiert war – und man wieder einen neuen Job gefunden hat. Erst wenn man wieder Teil des Systems ist und aufgesprungen ist, fühlt man sich auch vollwertig.

Dabei sollte man doch Folgendes reflektieren:
Bin ich ohnehin noch jung und kinderlos und muss noch keinen Kredit abbezahlen? Dann wird es vielleicht Zeit für einen weiteren Schritt, um sich neu zu orientieren, wozu man bislang nie den Mut hatte. Möchte man zukünftig nur von einem einzigen Arbeitgeber abhängig sein oder möchte man lieber selbst wählen, in welche Projekte man Zeit investieren möchte?

Oder habe ich finanzielle Verpflichtungen? Dann muss ich mich jemanden anvertrauen können, der mich unterstützt, bis ich einen neuen Job gefunden habe. Und bis dahin ist Arbeit allein nicht das Leben.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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