Bei den allermeisten Mietverhältnissen wird bereits zu Beginn die Zahlung einer Kaution als Sicherheit für eventuell entstehende Schäden am Mietobjekt oder Mietausfälle vereinbart. Die Zahlung hat an den Vermieter zu erfolgen, wobei der Mieter zur Teilzahlung von maximal 3 Raten berechtigt ist. Was aber geschieht, wenn die Kaution nicht vereinbarungsgemäß bezahlt wird?
In vielen Fällen ist zu beobachten, dass die Pflicht zur Entrichtung der vereinbarten Kaution seitens des Mieters nicht hinreichend ernst genommen wird. Dies erfolgt oftmals leichtsinnig in Unkenntnis der geltenden Rechtslage. Gemäß § 543 BGB kann bei Nichtzahlung der Kaution nämlich das Mietverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Bundesgerichtshof stellte bereits klar, dass die Nichtzahlung der Kaution einen schwerwiegenden Pflichtenverstoß des Mieters begründet. Dies gilt insbesondere, wenn die Zahlung trotz Mahnung nicht erfolgt. Wird die Kaution nicht vereinbarungsgemäß bezahlt, stellt dies eine erhebliche Vertragsverletzung dar, da die Zahlung ein legitimes Sicherungsinteresse des Vermieters befriedigt.
Mitgeteilt von
RA Falk Ostmann
Dingeldein • Rechtsanwälte
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