ARTIKEL

Wie regelt man die Erbschaft in Patchworkfamilien?

Das Bürgerliche Gesetzbuch geht bei den Regelungen der gesetzlichen Erbfolge vom klassischen Familienbild aus. So kommen mitunter ungewollte Ergebnisse zustande, sobald die eigene Familie von der Tradition abweicht und dieser Umstand nicht in einem Testament berücksichtigt wurde.


gesetzliche Erbfolge: Erbrecht und Steuerrecht


gesetzliches Erbrecht...

Vererbt wird streng nach der Blutsverwandtschaft. Hiervon macht das Gesetz keine Ausnahmen. Das Gesetz sieht vor, dass zunächst die Kinder erben, ersatzweise die Enkelkinder. Ist der Erblasser kinderlos, erben entweder die Eltern oder für den Fall, dass diese vorverstorben sind, die Geschwister und ersatzweise deren Kinder.


... versus Steuerrecht

Lediglich das Steuerrecht berücksichtigt ausgewählte Situationen, die in einer Patchworkfamilie vorkommen. So behandelt es beispielsweise Stiefkinder und Adoptivkinder wie eigene Kinder. Dies ist jedoch erst der zweite Schritt - solange nicht testamentarisch geregelt wird, dass Nichtblutsverwandte erben sollen, können sie auch nicht vom jeweiligen Freibetrag profitieren.


Testament: Form, Gestaltung und Verwahrung


gesetzlich zwingend vorgesehene Formen

Insbesondere in Patchworkfamilien ist daher ein Testament unentbehrlich, um seinen letzten Willen unabhängig vom Gedanken des Gesetzgebers gestalten zu können. Um dessen Wirksamkeit sicherzustellen, muss zwingend die gesetzlich vorgeschrieben Form gewahrt werden: Entweder muss der gesamte Text handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben werden oder es muss vor dem Notar beurkundet werden.


wichtige Aspekte bei den Gestaltungsmöglichkeiten

Bei der Gestaltung ist zu berücksichtigen, wen der Testierende primär finanziell absichern möchte und wem er sein Vermögen schlussendlich überlassen will. Etwaige Erbschaftssteuern können durch Verteilung des Vermögens nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch testamentarisch mittels Vermächtnisse vermieden werden. Bei Abweichungen vom Gesetz können hierbei Pflichtteilsansprüche ausgelöst werden können. Erstellen Eheleute ein gemeinschaftliches Testament, sollte hierin konkret festgehalten werden, ob das Paar eine Bindungswirkung im Falle des Todes des Erstversterbenden wünscht.


Verwahrungsmöglichkeit bei Gericht

Ein handschriftliches Testament sollte immer beim Nachlassgericht verwahrt werden, damit es im Todesfall von Amts wegen eröffnet wird und nicht erst aufgefunden werden muss. Die gerichtliche Verwahrung vermeidet nicht etwaige Urkundenunterdrückungen oder gar -fälschungen, sondern stellt auch eine solide Lösung im Falle des Versterbens im Ausland dar. Hierfür fallen Gerichtsgebühren in Höhe von circa 120 Euro bei einem gemeinschaftlichen Testament an.



Bickenbach, den 18.09.2023

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.