Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass sie als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung einen Anspruch auf Rente haben, sobald die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Nachfolgend werden einige der verschiedenen Rentenarten sowie deren maßgeblichen Voraussetzungen darstellt, um einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Rentenarten in Deutschland zu verschaffen.
Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt grundsätzliche die Renten wegen des Alters, die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrenten im Todesfall.
Die für alle vorgenannten Rentenarten maßgebliche Voraussetzung ist, dass die Versicherten eine bestimmte Zeit, die sogenannte Wartezeit oder Mindestversicherungszeit, Mitglieder der Rentenversicherung gewesen sind.
Die Renten wegen Alters sind grundsätzlich an die Erreichung eines bestimmten Lebensalters gebunden.
Sofern die jeweilige Altersgrenze erreicht und eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt ist, kann ein Antrag auf Altersrente gestellt werden.
Bei diesen 5 Jahren der Mindestversicherungszeit werden unter anderem Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung, sowie Beiträge aus Minijobs.
Derzeit liegt die Regelaltersgrenze bei Personen, die ab dem Jahr 1964 geboren sind, bei 67 Jahre.
Abweichend hierzu bestehen drei Rentenarten, bei denen ein Antrag auf Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich ist.
Dies sind:
Da Erwerbsunfähige nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt arbeiten können, sollen die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Teile des fehlenden Einkommens ausgleichen. Diese Renten werden hierbei maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bezahlt. Anschließend folgt die Auszahlung der Rente wegen Alters.
Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unterteilt sich hierbei in die Renten wegen teilweise und voller Erwerbsminderung.
Die Rentenversicherung leistet im Todesfall eines Versicherten eine Hinterbliebenenversorgung. Hierzu zählen unter anderem die Waisenrente, Witwen- und Witwerrente und Erziehungsrente.
Sollten Sie Fragen zu Ihren persönlichen Rentenvoraussetzungen haben oder Ihnen ein entsprechender Rentenantrag abgelehnt worden sind, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Bickenbach, den 16.11.2021
Mitgeteilt von
RAin Lisa Schuhmacher
Dingeldein • Rechtsanwälte
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