Unter einem Behindertentestament versteht man im Erbrecht die Gestaltung eines Testamentes mit dem Ziel, dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss.
In vielen Fällen sind die Pflegekosten so hoch, dass der Staat mit Sozialleistungen einspringen muss. Verfügt der behinderte Erbe nun über eigenes Vermögen, so muss dieses weitgehend für die Pflegekosten verwendet werden. Als Folge wird das geerbte Vermögen in Höhe der Kosten vom Sozialhilfeträger zurückgefordert.
Eine typische Gestaltung bildet hierbei die Anordnung einer Nacherbschaft bei gleichzeitiger Testamentsvollstreckung.
BGH, Urteil vom 19.01.2011 - IV ZR 7/10: nicht sittenwidrig
BGH, Urteil vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92: nicht sittenwidrig
Wie Variante I.2. mit folgender Modifikation: Das Kind mit Behinderung wird als Vorerbe eingesetzt. Nacherben können dann z.B. Geschwister ohne Behinderung sein. Der Testamentsvollstrecker verwaltet die dem Erben mit Behinderung zustehenden Erträge.
BGH, Urteil vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92: nicht sittenwidrig
Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte
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