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Arbeitskampf: Wann ist ein Streik rechtmäßig?

Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert und stellt ein kollektivrechtliches Arbeitskampfmittel der Gewerkschaften dar, um per Kampfbeschluss als Ultima Ratio mittels einer Störung des Arbeitsablaufes die Gegenseite unter wirtschaftlichen Druck zu setzen, um ein rechtmäßiges Verhandlungsziel zu erreichen. Dennoch muss während eines Streiks die Daseinsvorsorge gewährleistet bleiben und auch die Vorgaben des Tarifeinheitsgesetzes dürfen bei einem Streik nicht umgangen werden.


Voraussetzungen

Ein Streik darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden, um den Forderungen der Gewerkschaften Geltung zu verschaffen. Für Einrichtungen, die Notdienste organisieren oder die der Daseinsvorsorge dienen, gelten Einschränkungen des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit. Schließlich darf mittels eines Streiks nicht die Regelung des Konkurrenzverhältnisses verschiedener Gewerkschaften umgangen werden. Natürlich müssen sämtliche Forderung, die mittels Streiks durchgesetzt werden soll, auch rechtmäßig sein.


Konsequenzen

Wegen der grundrechtlichen Verankerung des Streikrechts kommt es immer auf den Einzelfall an, ob gegen vorgenannte Voraussetzungen verstoßen wurde. So muss per einstweiligen Rechtsschutz gerichtlich überprüft werden, inwieweit der Umfang von Notdienstarbeiten während eines Streiks gewährleistet sein muss oder ob der Zeitpunkt des Streiks verhältnismäßig war. Keine Notfallpläne sowie auch ein nicht angekündigter Streik sind rechtswidrig, bei einer starken Einschränkung der Daseinsvorsorge sowie einem kurzfristigen Kampfbeschluss muss der Einzelfall näher beleuchtet werden. Ist der Arbeitskampf nicht offensichtlich rechtswidrig, gilt das Günstigkeitsprinzip, d.h. es wird vermutet, dass die Gewerkschaft nicht wissen konnte, dass sie zu Unrecht streikt, sodass in den seltensten Fällen mit eine Schadensersatzforderung der Arbeitgeberverbände durchgesetzt werden kann.


Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn hatte zuletzt ohne Ankündigungsfrist gestreikt, bevor überhaupt Notfallpläne verhandelt werden konnten. Da es sich bei diesem Unternehmen um ein solches der Daseinsvorsorge handelt, auf dessen Leistungen die Öffentlichkeit im besonderen Maße angewiesen ist, erfuhr die Deutsche Bahn besondere Kritik. Zudem wird ihr vorgeworfen, dass sie über den Streik versucht habe, Mitgestaltungsrechte der einzelnen Arbeitnehmer auf die Tarifverträge zu erwirken. Hier gilt letztlich das "Rührei-Prinzip": Auch nur eine unrechtmäßige Forderung führt zur gesamten Rechtswidrigkeit des Streiks.



Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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