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Die Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Entschädigungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für den Fall, dass ein Arbeitnehmer wegen Kündigung seinen Arbeitsplatz verliert.


Erfolgsaussichten: Kündigungsschutzprozess

Die überwiegende Zahl der arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigungen ist im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses rechtlich angreifbar mit dem Ziel, eine hohe Abfindung auszuhandeln.


Rechtsanspruch auf Abfindung

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses auch im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Davon gibt es drei Ausnahmen:

  1. einvernehmlicher Abfindungsvergleich
    Es besteht die Möglichkeit, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses durch einen Abfindungsvergleich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen
  2. (tarif-) vertraglicher Anspruch auf Abfindung
    Er kann sie aber auch erheben, wenn er von vornherein weiß, dass das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzt werden soll. Ziel des Prozesses ist dann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Abfindungsvergleich.
  3. Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
    Der Arbeitnehmner kann ausnahmsweise beantragen, dass das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auflöst und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt. Diesem Antrag kann das Gericht aber nur für den seltenen Fall stattgeben, wenn die Kündigung unwirksam war und wenn dem Arbeitnehmer die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist, z.B. wegen herabwürdigender Äußerungen des Arbeitgebers im Prozess.
  4. gesetzlicher Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung nach dem KSchG
    Das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass der Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingten Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsverdienstes pro Beschäftigungsjahr hat, falls der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
    Das Kündigungsschutzgesetz findet jedoch nur auf Kündigungen Anwendungen, die in einem Betrieb von mehr als zehn Arbeitnehmern ausgesprochen wurde gegenüber einem Arbeitnehmer, der seit über sechs Monate dem Betrieb angehört.
    Auch wenn Ihnen der Arbeitgeber einen gesetzlichen Abfindungsanspruch anbietet, besteht die reale Möglichkeit, eine noch höhere Abfindung als ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr mittels Erhebung der Kündigungsschutzklage zu erreichen.


Höhe der Abfindung

Hinsichtlich der Höhe einer Abfindung orientiert man sich bei Gericht oft an der sog. "Daumenregel", die besagt, dass ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung "angemessen" ist. Dies sind jedoch nur grobe Orientierungshilfen, d.h. je schlechter die Aussichten des Arbeitgebers sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, desto eher wird er bereit sein, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer eher hohen Abfindung zu beenden.


Die Kündigungsschutzklage als Möglichkeit für eine hohe Abfindung

Bei guten Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, sprich bei der Unwirksamkeit einer Kündigung, ist der Arbeitgeber häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen. Für den Arbeitgeber besteht nämlich ein erhebliches Risiko, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren, sofern das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Das ist der Fall, wenn das Unternehmen mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und der Gekündigte länger als sechs Monate im Betrieb tätig war. Hier muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen können, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Zahlreiche Arbeitnehmerschutzgesetze und die umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung stellen an die Wirksamkeit einer Kündigung hohe Anforderungen. Insofern ist die überwiegende Anzahl der arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigungen rechtlich angreifbar ist. Daher besteht für den Arbeitnehmer die realistische Möglichkeit, im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine gute Abfindung aushandeln zu können.


Fazit

Erfolgreiche Verhandlungen über die Zahlung einer Abfindung für den Arbeitnehmer hängen im Wesentlichen davon ab, ob die durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wirksam ist oder nicht. Die Höhe der erzielbaren Abfindung hängt vorwiegend vom Verhandlungsgeschick des bevollmächtigten Rechtsanwalts ab. Daneben sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. Dies hat zur Folge, dass Abfindungsangebote normalerweise umso höher ausfallen, je besser der arbeitsrechtliche Bestandsschutz des Arbeitnehmers ist.

Daneben ist wichtig, dass bei einer Abfindungsvereinbarung nach Möglichkeit immer eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit umgangen werden. Zudem sind bestehende Resturlaubsansprüche und auch Regelungen über eine Freistellung und die Erteilung eines guten Zeugnisses eindeutig zu regeln. Auch Regelungen über ein vorzeitiges Ausscheiden bei gleichzeitiger Erhöhung der Abfindung können sinnvoll sein.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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"Die Abfindung"
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