ARTIKEL
Wohnungseigentumsrecht und Corona

Die Verwaltung der WEG in Zeiten der Corona-Krise - Informationen für Hausverwalter und Eigentümer von Eigentumswohnungen

Eigentümerversammlungen dürfen derzeit nicht stattfinden. Der Bundestag beabsichtigt aufgrund dessen in Kürze folgende vorübergehende Regelungen:

  • Verwalterlose Zustände sollen verhindert werden. Bis auf weiteres bleiben WEG-Verwalter im Amt wenn noch kein Nachfolger bestellt ist;
  • der beschlossene Wirtschaftsplan des Vorjahres gilt bis zur nächsten Eigentümerversammlung fort;
  • die Nichtdurchführung von Eigentümerversammlung stellt keine Pflichtverletzung des Verwalters dar.

Im Übrigen gilt sowieso die Notgeschäftsführungsbefugnis des Hausverwalters im Falle unaufschiebbarer Maßnahmen. Die WEG bleibt handlungsfähig!

Mitgeteilt von
RA Falk Ostmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dingeldein • Rechtsanwälte

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