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Wer bezahlt die Tagesmutter?

Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Dabei können sich bedürftige Väter und Mütter von den Betreuungskosten befreien lassen. Was gilt aber, wenn die Tagesmutter für die Kinderbetreuung eine private Zuzahlung von den Eltern verlangt?

Wenn eine Tagesmutter einen Extra-Betrag für einen Kinderbetreuungsplatz verlangt, können betroffene Väter und Mütter sich diesen erstatten lassen. Aber nur, wenn sie finanziell bedürftig sind und ihnen die Tagesmutter vom Jugendhilfeträger genannt worden ist. So entschied jüngst das Verwaltungsgericht Darmstadt.

Mit der Benennung der Tagesmutter erfülle der Träger der Jugendhilfe die Pflicht zur Bereitstellung eines Kinderbetreuungsplatzes. Dieser Pflicht kommt er nicht nach, wenn er ausschließlich eine Tagesmutter benennt, die Kinder nur gegen zusätzliche Kosten betreute.

Grundsätzlich könnten Eltern Tagesmütter ablehnen, die solche zusätzlichen Beträge für die Betreuung eines Kindes verlangten. Ist der Jugendhilfeträger dazu nicht in der Lage oder kommt er dieser Aufforderung der Eltern nicht nach, so führt dies zu einem Anspruch von Eltern auf Kostenerstattung gegenüber der Jugendhilfe.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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