Zu einer Erbschaft gehört das gesamte Vermögen des Verstorbenen wie:
aber auch Gegenstände wie:
Zu den Vermögenswerten können jedoch auch Verbindlichkeiten und Schulden zählen, die das gesamte Vermögen reduzieren können oder der Erbe dafür mit seinem Privathaftvermögen haften muss.
Zum einen geht es dabei um die Erblasserschulden, die zu Lebzeiten des Verstorbenen entstanden sind. Zum anderen sind Erbfallschulden fällig, die sich durch den Tod des Erblassers ergeben, wie Beerdigungskosten, Nachlassverwaltung oder Erbschaftssteuer.
Es ist es wichtig, dass der Erbende die genaue Auflistung aller ihm zustehenden Vermögenswerte erhält, um zu überblicken, ob die Erbschaft angenommen werden soll oder nicht.
Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte
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