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Vor verschlossener Türe: Schlüsseldienste seriös?

In Gedanken woanders, und schon ist es passiert: Die Türe fällt ins Schloss, aber der Schlüssel liegt noch im Haus. Der Kreditkarten-Trick, den man aus Filmen kennt, funktioniert dann leider nicht so gut, wie man ernüchternd feststellen muss. Vor den hohen Rechnungen der Schlüsseldienste graut es einem aber. Wie schützt man sich also vor einer Abzocke?


Vorbeugen für den Notfall

Sich frühzeitig einen seriösen Dienstleister in der Nähe zu suchen, den man für den Fall der Fälle kontaktieren kann, ist empfehlenswert. Dann ist man im Notfall nicht auf jeden x-beliebigen angewiesen.

Wichtig ist es, einen nahegelegenen Schlüsseldienst zu suchen, dann spart man sich hohe Anfahrtskosten.

Bei der Suche nicht nur nach der Telefonnummer orientieren, sondern auch nach der Adresse des Unternehmens fragen. Die Ortsvorwahl kann täuschen, denn Anrufe werden häufig in andere Städte weitergeleitet. Seriöse Anbieter verzichten im Übrigen auf 0900er-Nummern.

Schlüsseldienste, die mit "AAA" beginnen, sind zu meiden. Deren Ziel ist es, bei der Online-Suche ganz vorn zu stehen. Einfach mal im Vorfeld nach Kostenpauschalen fragen.


Situation genau schildern

Wer dann im Notfall den Schlüsseldienst anruft, sollte genau erklären können, was passiert ist: Ist die Türe nur ins Schloss gefallen? Oder ist die Türe abgeschlossen? Steckt von innen noch ein Schlüssel im Schloss?

Eine zugefallene Tür lässt sich meist problemlos öffnen, ohne das Türschloss zerstören zu müssen. Das sollte sich auch in den Kosten bemerkbar machen. Unseriöse Firmen beschädigen meist unnötig viel, um die Kosten in die Höhe zu treiben. Solche Dienstleister können sich wegen Wuchers, Nötigung oder Betruges strafbar machen, entschied etwa das Landgericht Bonn.

Ein seriöser Anbieter klärt den Verbraucher schon am Telefon darüber auf, welche Maßnahmen notwendig sind und welche Kosten anfallen werden. Wenn möglich, sollte der Betroffene versuchen, bereits am Telefon einen Festpreis für die Anfahrt, das Öffnen der Tür sowie Nacht- oder Feiertagszuschläge zu vereinbaren. Preise sollten inklusive Mehrwertsteuer vereinbart werden und bestenfalls per SMS bestätigt werden.


Prüfen bei der Bezahlung

Viele Firmen verlangen Sofortzahlung. Der Verbraucher sollte unbedingt auf eine schriftliche Rechnung bestehen, die sämtliche Positionen aufführt. Diese sollten den Vereinbarungen entsprechen. Aus der Rechnung sollte auch die Anschrift des Dienstleisters hervorgehen.

Muss man sofort bezahlen, sollte der schriftliche Zusatz "unter Vorbehalt" vermerkt werden. So kann auch im Nachhinein reklamiert werden.

Erscheint der Preis zu hoch, kann der Verbraucher zunächst einen angemessenen Teilbetrag zahlen. Dann kann er sich über die ortsüblichen Kosten informieren. Die Regel sind Zuschläge in Höhe von 150% bei Feiertagen, Sonntagen und nach 18 Uhr. Hilfreich kann ein Anruf bei der örtlichen Handwerkskammer sein.

Gut zu wissen ist: Die Gerichte entscheiden bei Wuchern meist zugunsten des Verbrauchers.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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