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Tod der Eltern – wer hat das Sorgerecht fürs Kind?

Ein schwerer Verkehrsunfall oder die plötzliche Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit sind keine Seltenheit. Was passiert in einem solchen Fall mit den minderjährigen Nachkommen – wer bekommt das Sorgerecht, stellt eine gute Ausbildung sicher, verwaltet Finanzen, Vermögen und Erbe? Mit einer Sorgerechtsverfügung kann vorab Wichtiges für den Ernstfall geklärt werden, wo sich ansonsten Jugendamt und Familiengericht einschalten und einen Vormund für die Kinder bestimmen.


... beim gemeinsamen Sorgerecht

Wenn die Mutter und der Vater das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam ausgeübt haben, bleibt das Sorgerecht für das Kind nach dem Tod des einen unstreitig bei dem anderen Elternteil. Das gilt unabhängig davon, ob die Mutter und der Vater miteinander verheiratet oder geschieden waren oder eine Lebenspartnerschaft geführt haben. Wesentlich ist, dass beide Eltern sorgeberechtigt waren und das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt haben.


.. beim Alleinerziehenden

Wesentlich unklarer ist die Situation nach dem Todesfall beider Elternteile sein oder wenn ein alleinerziehender Elternteil stirbt. Denn nach der aktuellen Rechtslage geht das Sorgerecht für ein Kind nach dem Tod seiner Eltern nicht einfach auf Verwandte wie Großeltern, Onkel oder Tanten über. Das Sorgerecht für ein Kind bekommt auch nicht ‚automatisch‘ der Lebensgefährte oder Stiefvater, wenn das Kind mit diesem in einer Patchwork-Familie gelebt hat. Auch auf die Taufpaten geht das Sorgerecht nicht über. Taufpaten haben nur noch eine kirchliche Funktion, keine rechtliche.


Pflegefamilie

Ist die Rechtslage unklar, kann der von Gerichts wegen bestellte Vormund bestimmen, dass die Kinder in eine Pflegefamilie untergebracht werden müssen, sofern niemand in Betracht kommt, der das Sorgerecht übernehmen kann oder will.


Sorgerechtsverfügung

Wenn Eltern das gerichtliche Verfahren für ihr Kind weitgehend ausschließen wollen, sollten sie zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Solche Verfügungen sind besondere Formen von Testamenten. Hierin wird für den Ernstfall vorab festgelegt, wer die Vormundschaft in ihrem Todesfall übernehmen soll. In einer Sorgerechtsverfügung kann man einen Vormund und einen Ersatz-Vormund für das Kind aus der Familie oder dem Freundeskreis nennen. Denkbar ist auch die Konstellation, einen Vormund zu benennen, der die Personensorge übernimmt und eine Person, die sich um die Vermögenssorge kümmert. Letztere übernimmt dann die Funktion eines Testamentsvollstreckers und verwaltet das Erbe der Kinder, also das Geld, die Immobilien und sonstiges hinterlassenes Vermögen der Eltern. Umgekehrt können in einer Sorgerechtsverfügung bestimmte Personen ausgeschlossen werden, das Sorgerecht zu erhalten.


Voraussetzungen

Der Vormund muss volljährig, darf aber nicht zu alt sein. Die Verfügung muss handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden. Sie kann wie das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Das Familiengericht prüft jede Sorgerechtsverfügung genau und wägt ab, ob sie dem Kindeswohl entspricht. Bei berechtigten Zweifeln am Inhalt der Sorgerechtsverfügung oder am Vormund wird das Gericht den Bestimmungen nicht nachkommen. Deshalb ist es besonders wichtig, solche Verfügungen gut zu begründen, damit das Gericht die Entscheidung nachvollziehen kann.


Waisenrente

Wenn ein oder beide Elternteile sterben, erhalten die Kinder eine Halbwaisen- oder eine Vollwaisenrente. Auch Kindergeld steht ihnen mindestens bis zu ihrem 18. Geburtstag weiter zu. Zusätzlich kann man seine Kinder auch etwa über eine Lebensversicherung finanziell absichern.


Unterhalt

Viele Großeltern wissen nicht, dass sie im Falle des Falles Unterhalt für ihre Enkel zahlen müssen. Die Höhe des Unterhalts für die Enkel hängt von deren Einkommen ab. Ihnen steht außerdem ein Selbstbehalt zu.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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