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Sonntags Rasenmähen verboten!

Für Gartenarbeit bleibt werktags oft wenig Zeit – dürfen auch am Ruhetag geräuschintensiven Aktivitäten im Garten gefrönt werden oder muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden?


Die Verordnung

Kaum zu glauben, aber wahr: Es gibt eine Rasenmäherlärmverordnung. Darin steht geschrieben, dass man sonn- und feiertags nicht den Rasen mähen darf. Das gilt zumindest für motorbetriebene Rasenmäher. (Die Nagelschere darf also benutzt werden :) )


Absolute Ruhe sonn- und feiertags

Zur Rücksicht auf die Nachbarn sollte auch auf alle anderen geräuschintensiven Aktivitäten am Ruhe und Feiertag verzichtet werden. Das heißt konkret: Haushaltsgeräte nutzen, Musik hören oder im Garten arbeiten darf man dann nur, wenn die Geräusche nicht über Zimmerlautstärke hinausgehen. Ein Rasenmäher ist in der Regel deutlich lauter.


Mietminderung bei Lärmbelästigung

Rasen mähen an Sonn- und Feiertagen ist verboten, weil an diesen Tagen ganztätig Ruhezeiten gelten. Wer gegen die Ruhezeiten verstößt, muss mit Sanktionen von Seiten des Vermieters rechnen. Denn die Nachbarn können sich beim Vermieter beschweren, wenn sie sich durch das Rasen mähen am Sonntag gestört fühlen. Wird das Rasen mähen nicht eingestellt und fühlen sich die Nachbarn weiterhin gestört, können sie die Miete mindern. Wohnt der Nachbar, der sich über sonntägliches Rasen mähen beschweren möchte, bei einem anderen Vermieter, kann er sich an das Ordnungsamt wenden.

Für Haus- oder Wohnungseigentümer gelten die gleichen Regeln wie für Mieter: Lautes Rasen mähen an Sonn- und Feiertagen ist tabu. Wer sich daran nicht hält, muss ebenfalls mit Sanktionen rechnen. Denn auch dann können sich die Nachbarn an das Ordnungsamt wenden.


Fazit

Vor einer Beschwerde beim Vermieter oder Ordnungsamt sollte jedoch immer ein klärendes Gespräch stehen. So lässt sich womöglich vermeiden, dass der Konflikt eskaliert und der Hobbygärtner Sanktionen riskiert.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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