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Schule - nachsitzen erlaubt?

Jüngst hat wieder die Schule in Hessen begonnen. Gerade bei den Kleinen dient sie nicht nur der Wissensvermittlung, sondern vornehmlich der Sozialisierung. Doch was dürfen Lehrer verbieten – und was nicht?

Früher hat man noch mit dem Rohrstock eins auf die Finger bekommen, hat man nicht gehorcht. Das und alle anderen körperlichen Maßregelungen sind heutzutage natürlich verboten.

Doch das Nachsitzen ist nach wie vor erlaubt. Es muss jedoch verhältnismäßig sein, d.h. über zwei Stunden länger darf das Kind nicht bleiben.

Auch der Ausschluss vom Unterricht ist trotz Schuldpflicht eine Ordnungsmaßnahme, der sich der Lehrer bei wiederholtem Fehlverhalten des Schülers bedienen darf. Insbesondere, wenn das Kind andere stört, kann es mehrere Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Im schlimmsten Fall kann es sogar zum Schulverweis kommen.

Kleinere Störungen, wie z.B. das ständige Benutzen des Smartphones, kann den Schüler vom Lernen ablenken. Daher darf das Benutzen von Handys während des Unterrichts verboten werden. Spielt ein Kind trotzdem an seinem Telefon herum, kann es vom Lehrer bis zum Ende des Unterrichts weggenommen werden. Ein absolutes Handyverbot in der Schule ist indes unverhältnismäßig. Angemessen ist es, das Smartphone ausgeschaltet zu lassen.

Auch das Tauschen von Sammelkarten in der Pause kann von der Schuldordnung verboten werden, wenn sich die Kinder ständig deswegen streiten und somit den Schulfrieden gefährden. Das gilt auch für alle anderen Aktivitäten. Die Schulordnung gibt sich jede Schule selbst und ist daher von Ort zu Ort unterschiedlich.

Vor allem die Größeren wollen in den Pausen gerne mal den Schulhof verlassen. Das kann von den Lehrern verboten werden, insbesondere wenn an der Schule eine stark befahrene Straße vorbeiführt und es daher für die Schüler besonders gefährlich ist, ohne Aufsicht das Schulgelände zu verlassen.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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