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Private Pakete ins Büro?

Tagsüber ist man am Besten auf seiner Arbeitsstelle erreichbar. Praktisch, wenn sich dann der Empfang um die Paketannahme kümmert. Darf der Arbeitgeber es unterbinden, sich private Post am Arbeitsplatz zustellen zu lassen?

In vielen Unternehmen ist es normal geworden, dass sich die Beschäftigten Pakete ins Büro zustellen lassen. Viele Arbeitgeber sind hier entgegenkommend – schließlich ist es für die meisten Berufstätigen bequemer, sich Post ins Büro zustellen zu lassen als sich Pakete nach Hause zustellen zu lassen, wo sie tagsüber aber gerade wegen des Jobs nicht erreichbar sind.

Aber in Zeiten eines boomenden Online-Handels können private Lieferungen an die Firmenadresse allerdings ab einer gewissen Anzahl von Beschäftigten schnell Überhand nehmen. Grundsätzlich gilt auch trotz einer zunehmenden Entgrenzung von Arbeit und Privatleben: Arbeitnehmer sollte keine privaten Angelegenheiten am Arbeitsplatz erledigen. Und dazu gehört auch, sich private Post eben nicht in die Firma schicken zu lassen.

Arbeitgeber können es generell verbieten, sich private Sendungen an den Arbeitsplatz zustellen zu lassen. Spätestens, wenn die Kolleginnen und Kollegen in der Poststelle des Unternehmens und am Empfang einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit mit dem Empfang privater Angelegenheit von Mitarbeitern aufbringen müssen, kann der Chef die Lieferung von privaten Paketen an die Büroadresse im Rahmen des Weisungsrechts untersagen. Denn ein Arbeitgeber muss nicht dauerhaft damit einverstanden sein.

Schließlich gibt es als Ausweichmöglichkeit die Packstation, wohin der Paketdienstleister die Post mit Wunschtermin bei Abwesenheit versendet und den Nachbarn, der auch einmal ein Paket annimmt.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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