URTEILE & KOMMENTARE
Polizei verursacht Schäden bei Wohnungsdurchsuchung


(BGH VIII ZR 49/16)
Wer kommt für die Schäden auf, die die Polizei bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung verursacht? Haftet der Mieter, sofern die Wohnungsdurchsuchung erfolgreich war oder muss der Vermieter dafür einstehen?


Die Situation

Ein Mieter musste eine Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei über sich ergehen lassen. Diese fand 26 Gramm Marihuana und verurteilte den Mieter wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer dreimonatigen Haftstrafe. Bei der Durchsuchung wurde die Eingangstür der Wohnung beschädigt. Dies musste repariert werden. Hierfür forderte der Vermieter von seinem Mieter Schadensersatz.


Die gerichtliche Entscheidung

Der BGH entschied, dass der Mieter nicht für die Schäden nach dem Polizeieinsatz haftet.


Die rechtliche Begründung

Obwohl die Durchsuchung begründet war, rechtfertigt dies nicht einen etwaigen Schadensersatzanspruch des Vermieters an seinen Mieter. Der Kausalzusammenhang zwischen der festgestellten Pflichtverletzung des Mieters und dem Beschädigen der Wohnungstür fehlt.


Fazit

Für den Vermieter gibt es trotzdem Regressmöglichkeiten, um nicht auf den ihm entstandenen Kosten sitzen zu bleiben. Er kann sich entweder an die Gebäudeversicherung halten oder versuchen, den Schadensersatzanspruch gegenüber dem Land als Träger der Polizei durchzusetzen.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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