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Patchworkfamilie: Tabuthema vererben

Ein Testament klärt die Nähe- und Distanzverhältnisse innerhalb einer Familie. Dadurch wird deutlich, wem der Erblasser Zuwendungen zukommen lassen möchte und wem nicht. Doch scheut er sich deswegen, eines zu errichten, gilt die gesetzliche Erbfolge. Und da es für Patchworkfamilien keine gesetzliche Regelungen gibt, ist das häufig nicht das, was tatsächlich gewollt ist.

Jede Patchworkfamilie braucht ein Testament. Denn damit hat der Erblasser die Möglichkeit, dass der eigene Wille entscheidet. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind hierbei groß.

Ohne Testament passiert in Patchworkfamilien z.B. Folgendes: Ein Paar hat jeweils ein Kind. Der Mann stirbt plötzlich. Da seine Tochter noch minderjährig ist, bekommt sie einen Vormund. Dieser ist laut Gesetz die Mutter und Exfrau. Dann streiten sich die zwei Ehefrauen des Mannes über das Erbe des Kindes.

Mittels Testament kann man diesen Konflikt z.B. dadurch verhindern, dass der Mann als Testamentsvollstrecker auch für seine leiblichen Kinder eingesetzt wird. Auch wenn man hierbei ebenfalls an einen gesetzlichen Rahmen gebunden ist, lässt sich trotzdem der individuelle Wunsch über die Vermögensverteilung zumindest schwerpunktmäßig realisieren.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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