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Kinderwagen im Flur abstellen erlaubt?

In einem Mehrfamilienhaus wohnen die Mieter mitunter dicht beieinander. Das kann für Spannungen sorgen. Ein häufiger Streitpunkt: der Zustand des Treppenhauses. Stören sich die einen Bewohner an den Blumenkübeln des Nachbarn, ärgern sich andere über abgestellte Fahrräder. Abhilfe schaffen können explizite mietvertragliche Regelungen hinsichtlich der Hausordnung.

Das Gesetz sieht prinzipiell vor: Der Hausflur und das Treppenhaus sind Zugang für alle Hausbewohner. Was über die Grundnutzung hinausgeht, muss beseitigt werden, sofern es andere stört.

Beim Hausflur handelt es sich außerdem um einen Fluchtweg. Er muss im Notfall allen Bewohnern, aber auch der Feuerwehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Nach den Regeln des Mietrechts kann die Hausordnung bestimmen, dass man in einem Treppenhaus keine Gegenstände abstellen darf. Solche Regeln gelten jedoch nicht für Gehhilfen wie einen Rollstuhl oder einen Rollator für alte und kranke Menschen.

Auch einen Kinderwagen darf man im Hausflur abstellen, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Mitmieter kommt. Ist laut Mietvertrag das Abstellen von Gegenständen wie einem Kinderwagen ausdrücklich verboten, kann dies unwirksam sein. Dies gilt vor allem, wenn die Nachbarn den Flurbereich trotz der Kinderwagen nutzen können und Eltern nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen mehrere Stockwerke hoch in die Wohnung zu schleppen.

Das Fahrrad im Hausflur abzustellen ist indes in der Regel verboten. Erlaubt ist das allenfalls für kurze Zeit oder mit Erlaubnis des Vermieters, soweit die Mitbewohner nicht gestört werden.

Es ist erlaubt, eine Fußmatte vor seine Wohnungstür zu legen. Hier kann keiner einwenden, dass sie die Reinigungskräfte beim Putzen des Treppenhauses behindern. Ein kleiner Schuhschrank im Treppenhaus kann erlaubt sein, wenn er die Flucht- und Rettungswege nicht versperrt und der Vermieter darüber Bescheid wusste und den Schrank geduldet hat. Schuhe im Hausflur sind aber verboten. Schuhe darf man, wenn überhaupt, nur kurzzeitig im Treppenhaus abstellen.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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