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Mietwohnung: Darf der Partner mit einziehen?

Die Mietpreise in der Stadt ziehen an, da kommt schon einmal die Überlegung auf, zusammenzuziehen in eine Wohnung, die üblicherweise nur für eine Person gedacht ist. Dann nimmt man zwar weniger Platz für sich in Kauf, kann sich den Mietzins aber teilen. Doch darf man das?

Voraussetzung ist, dass die zweite Person auch tatsächlich einzieht: Ein bloßes besuchen des Mieters, sei dies auch regelmäßig und häufig, stellt noch lange keinen Einzug dar. Faustregel: Bringt der Partner keine Möbel mit, kann der Vermieter nichts gegen den Besuch einwenden.

Ziehen jedoch zu viele Personen in die Wohnung ein, kann dies eine Überbelegung der Mietwohnung darstellen. Dies ist ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache, der zur Kündigung berechtigt. Dann steht dem Vermieter ein Anspruch auf Räumung der Wohnung zu. Nur: Wann liegt eine Überlegung vor?

Fest steht: Einen Grenzwert hierfür gibt es nicht, es kommt auf den Einzelfall an. Richtlinie: Pro Person wird mit ca. 10-12 qm gerechnet. Aber auch die Anzahl der Räume in der Mietwohnung kann maßgeblich sein.

Zwar darf ein Mieter grundsätzlich seine Kinder und seinen Ehegatten in die Wohnung aufnehmen. Allerdings darf auch durch die Aufnahme dieser Personen keine Überbelegung eintreten. Denn das Recht des Mieters, nahe Familienangehörige in seine Wohnung aufzunehmen, gilt nur innerhalb der Grenzen einer vertragsgemäßen Nutzung.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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